Macht sich der Arbeitnehmer einer Straftat schuldig oder besteht zumindest der Verdacht und kündigt ihm der Arbeitgeber daraufhin (fristlos), droht regelmäßig neben dem arbeitsgerichtlichen Verfahren auch eine Strafanzeige und in deren Folge ein Strafverfahren. [...]

Global agierende Konzerne sind wiederholt wegen kümmerlicher Arbeitsrechtsstandards ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Dabei geht das Ausmaß der Verstöße ihrer Zulieferbetriebe in Schwellenländern noch weiter als bislang angenommen.
Das Thema Arbeitsschutz ist in Deutschland ein viel diskutiertes und gesetzlich umfassend normiertes. Denkt man an Arbeitsschutz, fallen einem spontan einige Berufe ein, mit denen man diese Thematik untrennbar verbindet, weil die entsprechende Arbeitsbekleidung unmissverständlich darauf hindeutet.

Grundsätzlich ist alles, was dem Arbeitnehmer zugewendet wird, Arbeitslohn und unterliegt daher der Lohnsteuer und
der Sozialabgabenpflicht. Eine Ausnahme bilden Sachbezüge bis zu 44 EUR im Monat. Hier verzichtet der Gesetzgeber
wegen Geringfügigkeit auf Steuern und Beiträge.
Banken müssen bei Zertifikaten selbst dann über das Risiko eines Totalverlustes infolge einer Insolvenz des Emittenten aufklären, wenn kein erhöhtes Insolvenzrisiko besteht.
Heilberufe gehören in den meisten Fällen zu den Freien Berufen und haben darum eine Reihe von Vorteilen in der Umsatzbesteuerung. Erbringen sie allerdings Leistungen, deren Schwerpunkt nicht in der Behandlung von Patienten liegt, können Umsatz- und Gewerbesteuer fällig werden, wie die Bochumer Steuerberaterin Ute Marseille mitteilt.
Gegenwärtig werden Abmahnungen von der Firma Copyright Watch versandt. Hierbei handelt es sich vermutlich um einen gefälschte Abmahnung.
Kinderlachen empfinden die meisten Menschen wohl als ein angenehmes, wenn nicht sogar ansteckendes Geräusch. In manchen Nachbarschaften führt der durch Kinder verursachte Lärm jedoch zu Beschwerden und sogar zu Klagen. Kürzlich wurde daher ein Gesetz beschlossen, nach dem Kinderlärm in der Regel keine „schädliche Umwelteinwirkung“ darstellt.
Das Weinbaudarlehengesetz 1930 ist eine rechtshistorisch relevante Norm aus dem Bereich des Förderungswesens und wurde in einer frühen Phase des republikanischen Niederösterreichs durch den dortigen Landtag verabschiedet. Durch die Analyse und Bewertung der Paragraphen, Ziele, Inhalte und Vollzugsklauseln des Weinbaudarlehensgesetzes soll im Sinne einer Rechtstatsachenforschung die materiellen und formellen Inhalte hier nunmehr im Detail erläutert werden.

