Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) führte am 8.2.2010 (Az. 16 Sa 1032/09) die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fort: Dies ist rechtlich zulässig. Die Voraussetzung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen eine schriftliche nachträgliche Vereinbarung treffen, dass der zunächst unbefristete Arbeitsvertrag nunmehr zeitlich befristet sein soll. Das LAG Hessen betont, dass eine nachträgliche Befristung nur dann zulässig ist, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer hierüber nachträglich einigen. Die Befristung wäre unzulässig, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nur eine schriftliche Bestätigung der mündlichen Befristung anlässlich der Vertragsunterzeichnung aushändigt.

Die Veräußerung eines Unternehmens oder separaten Teilbetriebes wird unter den Bedingungen des § 1Abs. Ia UStG von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen. Seit Einführung dieser Bestimmung im Jahr 1994 befasst sich die Rechtsprechung immer wieder mit der Frage, wann genau die Umsatzsteuerbefreiung in Frage kommt. Das Büdelsdorfer Steuerbüro Teubert erläutert, welche Anforderungen sie stellt.
Die Gegner von Einkaufsgutscheinen und sonstigen Bonus-Modellen beim Kauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel haben einen weiteren Dämpfer erhalten: Nachdem bereits der Bundesgerichtshof (BGH) wettbewerbsrechtlich den Weg für Mini-Boni freigemacht hatte, hat nunmehr das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg entschieden, dass auch verwaltungsrechtlich RX-Boni nicht verboten werden dürfen, wenn sie sich im Bagatellbereich bewegen.

