Auch in Kleinbetrieben sind Arbeitnehmer - trotz Nichtgeltung des Kündigungsschutzgesetzes - nicht ganz schutzlos. Sie genießen Kündigungsschutz jedenfalls nach "Treu und Glauben". Doch manchnmal ist es nicht so einfach festzustellen, ob ein Kleinbetrieb vorliegt. Es geht speziell um die Frage, wie Kleinbetriebe von Betriebsteilen größerer Betriebe abzugrenzen sind.












