Obwohl viele wissen, dass man Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. hier Versicherungsbedingungen nicht einfach überfliegen sollte, tun dies viele Menschen aus Bequemlichkeit. Im Falle bei Versicherungen muss unbedingt im Vorfeld die genauen Leistungen abgeklärt werden, um nicht im Nachhinein das blaue Wunder zu erleben und auf hohen Kosten sitzen zu bleiben. Ein guter und unabhängiger Fachmann kann hier behilflich sein. Ein Beispiel im Bereich Versicherung Zahnersatz: So gut wie jede
Zusatzversicherung Zahnersatz leistet bei Antragstellung für bereits vorhandene Zahnschäden nicht mehr.
Dazu gehören auch bereits fehlende Zähne. Die
Versicherung Zahnersatz kann in dem Fall, wenn sofern nicht eine bestimmte Anzahl an fehlenden Zähnen gegeben ist, nur mit einem Leistungsausschluss angenommen werden. Was viele Interessenten einer Zusatzversicherung Zahnersatz oftmals nicht wissen ist, dass bei einem fehlenden Zahn die beiden Zähne links und rechts daneben bei Zahnersatzmaßnahmen, wie etwa die Anbringung einer Brücke, auch nicht mitversichert sind. Denn wenn die Zahnlücke mithilfe einer Brücke wieder ausgebessert wird, so dienen die angrenzenden Zähne als Pfeiler und müssen dazu passend geschliffen werden. Diese Maßnahme ist kostenintensiv. Aus diesem Grund ist sie als Leistung einer Versicherung Zahnersatz nicht inbegriffen. Allerdings gilt diese Regelung nur für Zahnersatz. Müssen bei den angrenzenden Zähnen eine Zahnbehandlung durchgeführt werden z.B. neue Zahnfüllungen, so wird diese Leistung von der
Versicherung Zahnersatz bezahlt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt bezieht sich auf fehlende Zähne innerhalb eines Zahnquadranten. Zwar bietet eine
Zusatzversicherung Zahnersatz eine laut den eigenen Bestimmungen Versicherbarkeit für fehlende Zähne, allerdings muss darauf geachtet werden, ob sich die Anzahl der fehlenden Zähne innerhalb eines Quadranten befinden. Dürfen laut Versicherungsbedingungen z.B. bis zu vier fehlende Zähne eine Versicherung Zahnersatz abgeschlossen werden, befinden sich die vier fehlenden Zähne aber innerhalb eines Quadranten, so kann dieser Fall nicht versichert werden. Die Leistungen werden dann ausgeschlossen (
Beispiel CSS Zusatzversicherung Zahnersatz). Allgemein gilt, dass bei bereits vorhandenen Schäden und Zahnerkrankungen die
Versicherung Zahnersatz nicht erstattet. Im Versicherungswesen wird deswegen die Aussage „Ein bereits brennendes Haus lässt sich nicht mehr versichern" sehr gerne zitiert. Diese Metapher versteht selbst der hartnäckigste Kunde.
Eine gute Zusatzversicherung Zahnersatz leistet auch für Zahnbehandlungen und gegebenenfalls Kieferorthopädie. Es wird hauptsächlich von einer Versicherung Zahnersatz gesprochen, weil die teuren Zuzahlungen für Zahnersatz hauptsächlich die Kassenpatienten dazu bewegen, sich privat abzusichern, was auf jeden Fall nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig ist. Weitere Behandlungen wie Zahnfüllungen, Wurzelspitzenresiktionen, Parodontitisbehandlungen etc. sind ebenfalls von einer Spitzen Zusatzversicherung Zahnersatz (
CSS Zahnzusatzversicherung, Barmenia ZG Plus, Arag Z100 etc.) zu hohen Sätzen erstattungsfähig.
Redaktion Contendia
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