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Zusatzbeitrag als erster Schritt in Richtung Kopfpauschale

Autor: 1a-kv | Erstellt am: 28.04.2010 | Gelesen: 578
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Die Pläne der Bundesregierung zur Einführung der einkommensunabhängigen Gesundheitsprämie wird zunächst die Zementierung des Krankenkassen-Zusatzbeitrags für alle bedeuten.

Die sogenannte Kopfpauschale ist in ihrer Höhe noch weitgehend offen. Klar scheint, dass die Einführung ab 2011 schrittweise stattfindet. Dazu bekennt sich die Bundesregierung. Das Informatinonsportal weist darauf hin, dass eine kleine Kopfpauschale einem Zusatzbeitrag für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen gleichkäme.

Seit langem wird die Kopfpauschale in der Politik stark diskutiert. Bereits Mitte März hat Gesundheitsminister Philipp Rösler eine Kopfpauschale in Höhe von 29 Euro in Betracht gezogen. Allerdings konnte das Gesundheitsministerium eine Vereinbarung über die Höhe einer möglichen Kopfpauschale noch nicht bestätigen. Das Ministerium konnte lediglich bestätigen, dass die umstrittene Gesundheitsprämie schrittweise eingeführt werden soll. Am Anfang dieser Kette steht zunächst ein vergleichsweise geringer Betrag, der von den Bürgern zusätzlich zum regulären Krankenkassenbeitrag gezahlt wird. Der Zusatzbeitrag ist somit als ein kleiner Schritt in Richtung Kopfpauschale zu verstehen. Erst später soll diese kleine Kopfpauschale den prozentualen Beitragssatz komplett ersetzen.

Bei allen gesetzlich Versicherten, besonders aber bei Geringverdienern, sorgen die aktuellen Ereignisse für Bedenken. Aber auch die Oppositionsparteien üben heftige Kritik. Da die Kopfpauschale ein einkommensunabhängiger Betrag in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, könnten auf den Großteil der dort Versicherten große finanzielle Belastungen zukommen. Während der Gesundheitsminister von 29 Euro im Monat spricht, haben Berechnungen des Instituts für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie der Uni Köln ergeben, dass eine Kopfpauschale von mindestens 125 Euro erforderlich ist, um die Kosten im Gesundheitssystem ausgleichen zu können. Das berichtet das Informationsportal Zusatzbeitrag.com in den Nachrichten. Langfristig muss ein kleiner Betrag erhöht werden, um die Ausgaben im Gesundheitswesen zu decken.

Albert Gottelt
1A Krankenversicherung (Pressestelle)

 
 
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