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Zusatzbeiträge sollen Löcher stopfen

Autor: unisterpr | Erstellt am: 01.02.2010 | Gelesen: 576
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Experten zweifeln an Effektivität

Erst kam die Praxisgebühr, jetzt der Zusatzbeitrag. Die gesetzlichen Krankenkassen nutzen jede Möglichkeit, ihre klammen Kassen aufzufüllen. Wie das Finanzportal geld.de berichtet, werden einige Versicherte die Zahlungsaufforderung bereits im Februar im Briefkasten haben.

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz gaben Vertreter der DAK, der AOK Schleswig-Holstein, der KKH Allianz sowie der Deutschen BBK und der BBK Westfalen Lippe die Hiobsbotschaft bekannt: Ein Zusatzbeitrag von acht Euro sei nötig, um eine adäquate Versorgung der Versicherten zu gewährleisten. Für einige Experten scheint es jedoch eher eine zusätzliche Einnahmequelle für eine schlecht wirtschaftende Krankenversicherung (www.geld.de/krankenversicherung.html) zu sein: So sieht der Gesetzgeber vor, dass jene Kassen, denen das Geld aus dem Gesundheitsfond nicht ausreicht, einen Zusatzbeitrag erheben dürfen. Es sei illusorisch, von diesem Recht nicht Gebrauch zu machen. Käme das doch einem Hund gleich, der eine saftige Wurst links liegen ließe.

Sofern der Zusatzbeitrag mehr als acht Euro beträgt, darf er ein Prozent des Einkommens der Versicherten nicht überschreiten. Für Gutverdiener könnten das im Ernstfall 37,50 Euro sein. Dies entspräche einem Prozent der Bemessungsgrenze, die 2010 bei 3750 Euro liegt. Derlei Ankündigungen gibt es bislang jedoch nicht. Im Gegenteil: Einige Kassen erklärten gegenüber Stiftung Warentest, dass sie für das laufende Jahr einen Zusatzbeitrag ausschließen. Dazu gehören einige AOKs, Betriebskrankenkassen wie zum Beispiel die Audi BBK oder die Siemens BBK sowie Innungskrankenkassen wie die IKK Brandenburg und Berlin. Weitere Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung: www.geld.de/gesetzliche-krankenversicherung.html

Kontakt:
Lisa Neumann
Unister Media GmbH
Barfußgässchen 12
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
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