Sven Stopka- Geschäftsinhaber der Diamantfinanz e.K.
Da in den letzten Wochen vermehrt Anfragen mit dem Wunsch "ich würde gerne zusätzlich zur vorhandenen Berufsunfähigkeitsrente X€ abschließen" eingingen möchte ich die Problematik bei diesem Wunsch nach einer zusätzlichen Berufsunfähigkeitsrente erklären.
Ob die eine oder andere Möglichkeit sinnvoll ist, kann man pauschal nicht sagen. Gern gebe ich Ihnen ein paar Hinweise, falls Sie sich mit dem Thema beschäftigen sollten.
Ausgangsituation:
Wenn man einigen Statistiken glauben darf, liegen die aktuell durchschnittlich versicherten Berufsunfähigkeitsrenten weit unter dem tatsächlich vorhandenen Bedarf der Bevölkerung. Dies liegt oft daran, dass die versicherte Rente in der Vergangenheit zu gering abgeschlossen wurde. Die Gründe dafür können unterschiedlich sein. Aus den vielen Beratungen kann ich sagen, dass oft wurde der Faktor Inflation nicht berücksichtigt wurde und der Bedarf bei Vertragsabschluss einfach falsch ermittelt wurde. Unter Berücksichtigung der Inflation sind die versicherten Renten zum Teil nichts mehr wert.
Ein Beispiel:
Sie haben im Jahr 2000 eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 1000€ abgeschlossen. Diese Rente besitzt bei einer Inflation von nur 2,5 % nur noch 762€ Kaufkraft. Inflationsbereinigt bedeutet dies, dass Sie aktuell eine Rente von 1312€ benötigen, um die gleiche Kaufkraft zu besitzen wie vor 11 Jahren.
Und die versicherte Berufsunfähigkeitsrente ist nur eine Bruttorente! Die falsche Rentenhöhe führt in eine Katastrophe.
Gerade aus dem Blickwinkel der Inflation heraus suchen viele Verbraucher eine Beratung um die Fehler aus der Vergangenheit zu begradigen.
Doch ist es nun sinnvoll einen zusätzlichen Vertrag abzuschließen, den alten Vertrag kündigen oder ein kompletter Neuabschluss? Dieser Frage wollen wir nun nachgehen.
Bevor Sie einfach etwas unternehmen, um das Gewissen zu beruhigen, sollten Sie sich Ihren aktuellen Vertrag zu Hand nehmen und diesen genaustens mit einem Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen analysieren. Wichtige Faktoren, über die Sie sich Gedanken machen müssen, sind unter anderem versicherte Rentenhöhe, Leistungsendalter, Beitragszahlungsdauer.
Nachdem der Experte Ihren vorhandenen Vertrag mit Ihnen im Detail besprochen hat sollte er Ihren geäußerten Wunsch zur Rentenhöhe im Vergleich zum vorhandenen Bedarf setzen und analysieren. Weiterhin wäre zu besprechen, welche Klauseln und Leistungsausschlüsse Sie im Vertrag mit dem Versicherer vereinbaren möchten und welche nicht.
Es gibt nicht DEN oder Versicherer oder DEN Tarif, auch wenn viele (Fach)Zeitschrift mit Testergebnissen, Ratingagenturen mit Bildchen & Siegeln und Berater über Produkterklärungen und Highlightblätter es Ihnen so verkaufen wollen. Jeder Verbraucher sollte individuell auf seine Bedürfnisse abgestimmt beraten werden.
Sollten Sie sich für einen zusätzlichen Vertrag entscheiden, wäre es wichtig zu schauen, ob die Bedingungswerke beider Verträge miteinander "harmonieren" würden. Sollte dies nicht möglich sein, wäre nur ein Neuabschluss möglich.
Des Weiteren müssen Sie überlegen, über welchen Durchführungsweg der vorhandene und der neue Vertrag finanziert wird. Durch die unterschiedlichen Durchführungswege ergeben sich unterschiedliche Besteuerungen im Leistungsfall. Somit wäre mit der Wahl des falschen Durchführungsweges eine Unterversorgung vorhanden.
An dieser Stelle möchte ich keine Fallkonstellationen darstellen, da es hier nicht um Leistungszusagen geht und auch keine steuerlichen Aspekte abbilden möchte.
Achtung: Kündigungen Sie nie den vorhandenen Vertrag ohne die Annahmeerklärung eines neuen Versicherers in der Hand zu halten!
Gern stehen wir Ihnen als Experte zur Seite.
Sven Stopka