Irgendwann steckt jeder einmal in dieser Situation: Man sitzt in einem Vorstellungsgespräch, ist eh schon die ganze Zeit nervös und dann wird einem eine Frage gestellt, bei der man sich zuerst selbst fragt, muss ich jetzt drauf antworten oder kann ich meine Antwort verweigern da es mir unangenehm ist? Diese Situation kommt sehr häufig vor, da vielen Bewerbern nicht klar ist, auf welche Fragen sie antworten müssen und welche Fragen vom möglichen neuen Arbeitgeber unzulässig sind. Zulässige Fragen stehen immer im Zusammenhang mit dem
Arbeitsplatz und der zu leistenden Arbeit im Betrieb. Daher kann der Arbeitgeber Fragen zu Schulzeugnissen stellen, zu der bisherigen Berufstätigkeit des Bewerbers, zu Krankheiten, die die Arbeitsfähigkeit für den vorhergesehenen Arbeitsplatz einschränken könnten oder auch zu Lücken im Lebenslauf. Auf diese Fragen sollte der Bewerber auch ehrlich antworten.
Unzulässig sind alle darüber hinausgehenden Fragen, insbesondere jede indiskrete Ausforschung des Bewerbers. Bei einer Bewerberin wird gerne mal zum Thema Schwangerschaft nachgefragt, ob sie schwanger sei oder dies zukünftig plant. Auf solche Fragen muss die Bewerberin nicht antworten, sie hat hierbei sogar das Recht zur Lüge. Unzulässig sind weiterhin Fragen zur Gewerkschaftszugehörigkeit, zur Parteizugehörigkeit, zu Schulden oder Lohnpfändungen und zu allen Erkrankungen der letzten Jahre.
Bei jobsearcher24 finden Sie viele Stellenangebote, die Chance eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch zu erhalten, ist gegeben. Nervös brauchen Sie jetzt nicht mehr in diesem Vorstellungsgespräch zu sein, da Sie jetzt genau wissen, auf welche Fragen Sie antworten müssen und auf welche nicht.
Torsten Stieler