Wer aus Gewissensgründen keinen Wehrdienst leisten will, hat seit Jahrzehnten die Möglichkeit, stattdessen Zivildienst zu leisten. Viele sehen jedoch auch den Zivildienst als lästige Pflicht, den es möglichst bequem und ohne großen Aufwand abzureißen gilt. Wer in einer Einrichtung unterkommt, in der auch nicht groß Hand angelegt zu werden braucht, ist fein raus, das wissen angehende „Zivis" aus einschlägigen Berichten. Ansonsten sei der Dienst vertane Lebenszeit, in der man anderenorts besser verdient hätte oder studieren könnte.
Ein „verschenktes" Jahr braucht der Zivildienst nicht zu werden. Er eröffnet auch Chancen. Neben der alltäglichen Arbeit können Zivildiener auch Seminare zur politischen Bildung belegen, sich in einem bereits erlernten Beruf weiterbilden oder Vorbereitungskurse zum Studium besuchen. Fast 60 Prozent waren 2008 in der Pflege und Betreuung tätig. Um niemanden zu benachteiligen, sieht der Gesetzgeber die „Berufsförderung für Zivildienstleistende" vor.
Wer schon einen Beruf erlernt hat, darf während der Dienstzeit an Maßnahmen teilnehmen, die im Zusammenhang zur beruflichen Qualifikation stehen. Für Berufsfördernde Maßnahmen, die zu Schulabschlüssen führen, gibt es jedoch keine Freistellung vom Dienst. Schichtpläne sollen allerdings entsprechend gestaltet werden. Auch auf ein Studium können sich Zivildienstleistende vorbereiten. Manche peilen berufliche Abschlüsse im Bereich ihrer Tätigkeit an.
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