Artikel-Recherche: Titel Beschreibung   Erweiterte Suche

Zahnzusatzversicherung - Bonusheft und zahnärztlicher Befundbericht

Autor: mweiblen | Erstellt am: 01.04.2009 | Gelesen: 1923
Kategorie: Gesundheit - Medizin & Chirurgie | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
PDF Erstellen PDF Erstellen | Drucken Drucken | An Freund Senden Versenden

(Online-Artikel.de) - Das Bonusheft hat eine bedeutende Funktion: Die Leistungen im Bereich des Zahnersatzes werden bei entsprechender Führung aufgwertet

Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht, weiß es: Die Vorsorgeuntersuchungen werden in das so genannte Bonusheft eingetragen um der Gesetzlichen Krankenversicherung eine langjährige Vorsorge nachzuweisen. Je nach Zeitraum der Vorsorge wird bei einer Zahnersatzmaßnahme der Festkostenzuschuss der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgestockt.

Viele Versicherte sollte sich daher auch informieren, welche Zahnzusatzversicherung höhere Leistungen mit Bonusheft bieten. Manche Gesellschaften erhöhen die Erstattung einschließlich dem Festkostenzuschuss der GKV noch um zu 15 Prozentpunkte bei Vorlage eines entsprechenden Prophylaxenachweises. Dieses ist allgemein der Fall, wenn ein lückenlos geführtes Bonusheft (mindestens 10 Jahre) vorliegt. Aber auch bei fünfjähriger Führung vom Bonusheft gewähren manche Zahnzusatzversicherungen bereits einen erhöhten Anspruch auf Erstattung.

Der zahnärztliche Befundbericht kann für eine Zahnzusatzversicherung von Vorteil sein, wenn z. B. die Allgemeine Wartezeit abgekürzt werden soll. Hier empfiehlt es sicher aber, dieses dann zu beantragen, wenn auch der Zahnstatus in einen guten Zustand ist. Ein zahnärztlicher Befundbericht kann bei vielen bereits mit Kronen oder Brücken versorgten Zähnen natürlich Fragen aufwerfen und unter Umständen zu einer Ablehnung führen, zu der es unter alleiniger Beantwortung der Gesundheitsfragen gar nicht gekommen wäre.

Dieses gilt auch, wenn man einen Antrag auf Zahnzusatzversicherung während einer laufenden Behandlung stellt. Grundsätzlich empfiehlt es sich, diese Beantragung auf einen Zeitpunkt nach Abschluss der Behandlung zu verschieben. Es liegt aber auch daran, welche Behandlung durchgeführt wird. Hier hilft dann bei oder vor der Beantragung einer Zahnzusatzversicherung auch ein Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler, der Auskunft geben kann, welche Behandlungen zum Zeitpunkt der Antragstellung eher unproblematisch und welche eher kritisch betrachtet werden.

(Quelle: Bedingungen zur Zahnzusatzversicherung: www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html )
 
 
Geno Sponsoring
Social Bookmark

Artikel Bewerten:  Schlecht Artikel ist Schlecht 1 2 3 4 5 Artikel ist Sehr Gut Sehr Gut  
Zuletzt gelesene Artikel in der Kategorie Gesundheit - Medizin & Chirurgie:
Zecken - Auch Hund und Katze bleiben nicht verschont
Jetzt verfügbar: Verkaufsstart von Regeneratio B12
Vitamin- und Mineralpräparate in der Schwangerschaft
Grillpartys - Spaßbremse auf dem Weg zur Sommerfigur?!
Praxis- und Bedarfsgerecht erweitert
Würdevoll alt werden – im eigenen Zuhause
Schluss mit Platzangst
Aktiv Herz und Kreislauf stärken

comment Kommentare von Besucher !

Noch kein Kommentar zu Artikel “Zahnzusatzversicherung - Bonusheft und zahnärztlicher Befundbericht”







Top | rss   
Designed by A2D Webdesign Agentur | Media-Netzwerk: MyPress World | MyPress DE | MyPress CH | MyPress AT | Online Article
OA-Services: Online PR-Blog | Webreporter | Know-How | Jobs & Stellenanzeigen | Presseportal | News | Branchenbuch

Copyright 2008 © Art2Digital InterMedia Solutions | ICRAchecked | Creative Commons License.