Schöne Zähne durch Zahnversicherung
Eine Zahnversicherung schon für Kinder? Meist stellt man sich diese Frage erst, wenn die 2. Zähne bei den Kindern da sind und der Zahnarzt anrät, zum Kieferorthopäden zu gehen. Für eine Zahnversicherung, die Kieferorthopädische Leistungen übernimmt, ist es da schon zu spät. Verwundert fragen sich da einige Eltern: Ja zahlt denn das nicht die Kasse? Im Prinzip ja. Der Kieferorthopäde teilt den Kieferzustand in sogenannte KIG-Gruppen ein.
KIG 3-5: Die gesetzliche Krankenversicherung trägt die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Es werden 100 % der Kosten getragen. 80 % sofort und 20 % nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung. ( Da es sich bei diesen 20 % nur um eine Vorauslage handelt, die nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet wird, ist dieser Anteil in keiner privaten Zusatzversicherung versicherbar. )
KIG 1-2: Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich nicht an den Behandlungskosten für die kieferorthopädische Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Gemäß Definition der gesetzlichen Krankenversicherungen sind Behandlungen hier nur kosmetischer Natur.
Wer jetzt glaubt, dann ist ja alles in Ordnung, rein kosmetische Kieferregulierung interessiert nicht, muss feststellen, dass auch bei Einstufung in KIG 3-5 erhebliche Kosten auf ihn zukommen können.
Der Kieferorthopäde hat einen ganzen Sack voll Sonderleistungen, die er auch als höchst wichtig deklariert – schließlich möchte man doch für sein Kind nur das Beste. Das summiert sich schnell auf einige tausend Euro – leicht zu zahlen, als monatliche Pauschale über eine Laufzeit von mehreren Jahren.
Besorgte Eltern, die dies schon von einem ihrer Kinder kennen, sind sehr interessiert daran, ihre anderen Kinder rechtzeitig abzusichern, doch hier liegt die Tücke, wie so oft, im Detail. Viele Zahnversicherungen für Kinder zahlen nur bei KIG 1-2, also wenn die Kasse gar nichts zahlt. Und die Versicherungen, die Zuzahlungen mit übernehmen, haben oft eine eigene Sachkostenliste, die diese Leistungen gar nicht beinhaltet.
Im Moment gibt es unseres Wissens nach keine Zahnversicherung für Kinder die für alle KIG Gruppen den großen Teil der Kosten übernimmt. Zahnversicherungen, die bei KIG 1-2 bis zu 90 % der Kosten übernehmen, zahlen wenig oder nichts bei Zuzahlungen, die angeraten wurden bei KIG 3-5, d.h die Eltern müssen sich vorher im klaren sein, was Ihnen wichtig ist:
nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn die gesetzliche Kasse nichts zahlt, oder im Fall der Fälle einen Teil der Zuzahlungen erstattet zu bekommen. Vergleiche findet man im Internet – eine persönliche Beratung von einem
spezialisierten Makler kann viel Mühe abnehmen und ist deshalb empfehlenswert, gerade bei dieser doch nicht einfachen Lage.