Zahlungsmoral – Barzahlung vieler Orts Gang und Gebe!
Wer sich als Makler freundlicher Weise auf die Stellung einer Rechnung einlässt, kann damit in manchen Fällen lange auf sein Geld warten. Denn die Käufer, häufiger noch die Mieter, denken nicht selten, dass so ein Makler so etwas, wie ein Scherz am Rande ist.
Da kann es vorkommen, dass einfach keine Adresse an den Briefkasten kommt, einfach nicht bezahlt wird, und wenn man anruft wird man eventuell auf das übelste verarscht. 30 Tage nach Abschluss des Vertrages ist der Käufer oder Mieter allerdings automatisch in Verzug, was sich aus der neuen Rechtssprechung ergibt, selbst wenn man ihm keine Mahnung gesendet hat. Was dann folgt ist der Gang zum Gericht. Sämtliche Kosten für weitere Schreiben, den Gerichtsvollzieher und auch für eine eventuelle Gerichtsverhandlung, die der Makler fast immer gewinnt, trägt der in Verzug geratene Schuldner. Leider mahlen die juristischen Mühlen sehr langsam, so dass eine derartige Prozedur einige Monate dauert. Anschließend wird notfalls das Gehalt des Schuldners beim Arbeitgeber gepfändet, ein Eintrag in der Schufa ist dann ohnehin vorhanden, und wenn es für den Zahlungsunwilligen ganz dumm läuft, verliert er wegen dieser Nachlässigkeit seinen Job.
Ein Vorteil für den Makler wäre dann eventuell, dass er die Wohnung gleich noch einmal vermieten kann, weil der Schuldner sie ja nicht mehr bezahlen kann.
Um diese ganze Prozedur zu vermeiden nehmen sehr viele Immobilienmakler ihr Geld bei Vertragsabschluss bar entgegen. Das macht diese Sache auf Anhieb klar und wird sich dank unserer Wirtschaftssituation weiter verbreiten.
Der Autor Hans Meyer schreibt neben seiner Tätigkeit als Journalist auch über Bücherregale und findet, dass ein Bücherregal weissam besten aussieht.