All- Gefahrendeckung- Kontra- Einzelgefahrendeckung
Um es vorab zu sagen, wir sind klare Verfechter der All Gefahrendeckung und halten sie für den besseren Lösungsansatz, aber natürlich nur wenn sie gut gemacht ist.
Ausschlussformulierungen in den Boots-/ Yachtkaskobedingungen und Ihre Folgen im Schadenfall. Bei einigen Anbietern finden Sie folgende oder ähnlich formulierte Ausschlüsse in den Kaskoversicherungsbedingungen der All Gefahrendeckung.
Ausgeschlossen sind Schäden an der Maschinenanlage, der elektrisch oder durch Motor betriebenen technischen Ausrüstung;
den persönlichen Effekten; dem Trailer, wenn sie nicht durch Unfall des Fahrzeuges, Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt, Raub oder Diebstahl, mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen verursacht worden sind.
1. SchadenfallIn einem über uns versicherten Segelkutter drang auf Grund einer Undichtigkeit am Stevenrohr Seewasser in den Maschinenraum und in Unterkunftsräume ein. Hauptmaschine und Elektrik standen zum Teil unter Wasser. Glück im Unglück war, das der Eigner sich an Bord befand und mittels schnell herbeigeschaffter Pumpen schlimmeres verhindern konnte.
Gesamtschadenhöhe: 35.000,-€
2. SchadenfallBei einer über NEUBACHER versicherten Motoryacht vom Typ Maxum, platzte ein Kühlwasserschlauch des äußeren Kühlkreislaufes. Der Motor wurde durch das eindringende Seewasser stark beschädigt. Die Schadenhöhe betrug 9.500 €.
In den vorliegenden Schadenfällen war keine der genannten Gefahren die Ursache des entstandenen Schaden. Mit vorgenannten Ausschlüssen in den Kaskobedingungen, wären die Versicherungsnehmer auf den entstandenen Kosten für die Reparatur sitzen geblieben.
Und hier noch ein Beispiel:Bei einigen Anbietern der so genannten All-Gefahrendeckung finden Sie folgende oder ähnlich formulierte Ausschlüsse in den Kaskoversicherungsbedingungen:
Der Versicherer leistet keinen Ersatz für Schäden, verursacht durch:
-Frost, Eis, Sonneneinwirkung, Regen, Schnee, Folgeschäden durch Frost und Eis sind ebenfalls nicht gedeckt.
Was aber steht in den Bedingungen von einigen Einzelgefahrenanbietern in den Boots- u. Yachtkaskobedingungen?
Hier ein Beispiel: Versicherungsschutz besteht bei sinken und bei Wassereinbruch!
Wer hätte das gedacht? Die Einzelgefahrendeckung doch besser?Übrigens in unserer All Gefahrendeckung finden Sie v.g. Ausschlüsse nicht und die entstandenen Schäden wurden anstandslos reguliert, auch für die im Eis gesunkene MY mit einem Gesamtschaden von rund 85.000,-€ wurde der Eigner finanziell entschädigt. So manch einer wird jetzt denken, kann mir nicht passieren, ich habe eine Bilgenpumpe, Bilgenalarm usw. Da kann ich nur sagen, was es alles so gibt an Pleiten, Pech und Pannen.
Hätten Sie das gewusst?Stephan Neubacher
NEUBACHER Boots-Yacht-Schiffsversicherungsmakler GmbH
Mehr als nur gut versichert!
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