Original Philipsbrenner - Foto: Carxenon GbR
Oftmals stellen sich Fahrzeugbesitzer die Frage, ob ihr Fahrzeug nicht mit einem Umbau auf Xenon-Beleuchtung eine bessere Ausleuchtung der Straße hergibt oder besser aussieht.
"Chic" ist die Devise: So sehen dies zumeist junge Tuner, die sich leider keine Gedanken über die rechtliche Situation ihres Eigenumbaus machen.
Es gilt viele Regeln zu beachten, doch auch nach Einhaltung ist die Rechtmäßigkeit nicht immer gegeben. Für den Einsatz von Xenonbrennern schreibt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) das Vorhandensein einer Scheinwerferreinigungsanlage vor, welche in einem einwandfreien Technischen Zustand ist.
Dies ist bereits die erste Hürde, da der nachträgliche Einbau das Verändern der Stoßstange erfordert. Dies kann mit aufgesetzten Hochdruckdüsen oder automatisch ausfahrenden Düsen geschehen, welche mit der Scheibenreinigungsanlage verbunden sind. Einige Fahrzeuge wie der Opel Vectra B sind bereits serienmäßig mit dieser Anlage ausgestattet, was den Umbau erheblich erleichtern kann.
Wichtig ist bei allen Umbauten am KFZ, dass die eingesetzten Teile eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für den Europäischen Raum besitzen, oder sie verlangen eine Einzelabnahme beim TÜV, welche jedoch in den meisten Fällen kostspielig sein kann. Für den eigentlichen Umbau gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen gibt es für viele Fahrzeuge bereits komplette Scheinwerfer, welche auch teils mit einer ABE ausgestattet sind, zum anderen kursieren viele Umbaukits im Internet und auch leider bei "Fachhändlern", welche jedoch in fast allen Fällen nicht im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden dürfen. Vorsicht gilt besonders bei Artikeln, welche über Internetauktionsplattformen verkauft werden.
Oftmals kommen die Brenner hierfür aus China und sind nicht nur verboten für den Gebrauch auf öffentlichem Gelände, sondern können in Ausnahmefällen sogar gefährlich für den Fahrzeugbesitzer werden.
Es sind sogar Referenzfälle bekannt, in denen durch einen Defekt das Fahrzeug Feuer fing. Sollte das Fahrzeug jedoch nach allen Vorschriften umgerüstet sein, folgt der letzte Gang - zum TÜV. Somit ist mit etwas Glück, viel Arbeit und vor allem einem hohen Kostenaufwand das Fahrzeug ordnungsgemäß umgerüstet. Sollte Abnahme jedoch nicht positiv verlaufen, ist die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit dem Auto nicht erlaubt. Dies bedeutet im Einzelfall, dass die Betriebserlaubnis erlischt und im Fall eines Unfalls die Versicherung zwar zuerst zahlt, sich jedoch in weiterer Folge die Schadenssumme vom Versicherungsnehmer zurückfordert. Bei Personenschäden können die Schadenssummen in die Millionenhöhe gehen, was im Ernstfall bis zum Lebenslangen Verdienstausfall gehen kann. Daher ist von einem Umbau im Normalfall abzuraten.