Die Wohnungsbauprämie ist eine im Wohnungsbau-Prämiengesetz verankerte staatliche Zulage. Einmal jährlich wird sie an alle unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ab 16 Jahren sowie Vollwaisen unabhängig vom Alter ausgezahlt, die
- Beiträge für einen Bausparvertrag entrichten,
- erstmalig Anteile an Wohnungs- bzw. Baugenossenschaften erwerben oder
- über einen Sparvertrag verfügen, dessen Summe ausschließlich für die Finanzierung von Wohneigentum verwendet wird.
Die Wohnungsbauprämie beträgt im Jahre 2011 8,8 % der Aufwendungen. Bei Einzelpersonen werden Sparleistungen von maximal 512 Euro jährlich gefördert, bei zusammenveranlagten Verheirateten 1024 Euro. Dies entspricht einem Betrag von 45 bzw. 90 Euro, sofern selbst mindestens 50 Euro jährlich entrichtet wurden.
Um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, muss das zu versteuernde Einkommen unter 25600 Euro bei Einzelpersonen und 51200 Euro bei gemeinsam veranlagten Verheirateten liegen. Ein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage darf nicht bestehen.
Die Verträge müssen eine Mindestlaufzeit von 7 Jahren besitzen. Erfolgt eine Kündigung vor Ablauf dieses Zeitraums, verfällt die Prämie auch rückwirkend. Ausnahmen bestehen, wenn das Guthaben des vorzeitig aufgelösten Vertrags in den Wohnungsbau fließt, wenn der Vertragsinhaber seit einem Jahr ununterbrochen arbeitslos ist oder er bzw. sein Ehepartner erwerbsunfähig wird oder stirbt.
Bei der Auswahl eines Bausparvertrages sollte man sich vorher überlegen, ob man einen Bausparvertrag mit einem hohen Guthabenzins, oder einen Bausparvertrag mit der Möglichkeit auf einen niedrigen Darlehenszins abschliessen will. Beides wird in einem Bauspartrag nicht enthalten sein. So kann man also hohe Zinsen im Guthabenbereich bekommen, muss gleichzeitig aber auch mit hohen Zinsen bei einem bereitgestellten Darlehen rechnen. Lassen Sie sich also ein Angebot über beide Möglichkeiten geben.
Guthaben aus vor 2009 abgeschlossenen Bausparverträgen können nach der Mindestfrist beliebig verwendet werden, ab 2009 ist die Bausparsumme an Wohnungsbau/-modernisierung gebunden. Vertragsinhaber bis 25 Jahre sind einmalig davon befreit.
Zahlt der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen, kann man das Geld auch in einen Bausparvertrag anlegen. Wenn man noch in der glücklichen Lage ist, ausser der Wohnungsbauprämie auch die Arbeitnehmersparzulage zu bekommen, spricht nichts gegen den Abschluss eines Bausparvertrages.