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Wohnriester - eine Sparform der Riester Rente und die Rürup Rente im Vergleich

Autor: nico123 | Erstellt am: 05.01.2010 | Gelesen: 984
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Wohnriester – eine Sparform der Riester Rente und die Rürup Rente im Vergleich

2008 gab es bei der Riester Rente zwei Neuerungen. Und zwar wurde 2008 die Wohnriester (offiziell heißt sie Eigenheimrente) und der Berufseinsteigerbonus eingeführt. Beim Berufseinsteigerbonus erhalten junge Riester Sparer im ersten Sparjahr eine um 200 Euro erhöhte Grundzulage. Es gibt aber natürlich auch hier eine Voraussetzungen für junge Sparer, um diese Förderung zu kriegen, und zwar darf der Riester Sparer noch nicht 25 Jahre alt und er muss unmittelbar zulageberechtigt sein.

Bei seiner Einführung im Jahr 2008 waren danach noch alle begünstigt, die im Jahr 1983 geboren wurden. Alle von 1983 Geborenen gingen also 2008 leer aus. Im ersten Vertragsjahr wird dieser Bonus in Form einer um 200 Euro erhöhten Grundzulage dann auch sofort gutgeschrieben. Dies gilt natürlich auch, wenn der Jung Sparer einen Vertrag über die Wohnriester abgeschlossen hat. Gefördert werden durch die Wohnriester eine Wohnung in einem eigenen Haus oder eine eigene Eigentumswohnung bzw.

eine Genossenschaftswohnung oder ein eigentumsähnliches oder ein lebenslanges Dauerwohnrecht. Eine Sparform, wie die Wohnriester gibt es im Rahmen der Rürup Rente nicht. Diese ist aber auch Arbeitnehmer offen. Allerdings ist die Hauptzielgruppe der Rürup Rente natürlich die Selbständigen und die Unternehmer. Sie ist bei diesen inzwischen als private Form der Altersvorsorge sehr beliebt. Insbesondere aufgrund ihrer Besonderheiten in der Ansparphase. Denn in dieser Phase ist die Rürup Rente weder pfändbar noch wird das darin gesammelte Kapital im Falle einer Arbeitslosigkeit nicht angerechnet bei Hartz IV.

Die einzige bei der Rürup Rente mögliche Sparform ist die Rentenversicherung. Als Zusatzversicherung ist hier auch noch eine Hinterbliebenen Versicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzlich mit in den Vertrag integrierbar und wenn dieser Teil 50 Prozent des Beitrags nicht übersteigt auch abzugsfähig.

 
 
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