Wohngebäudeversicherung - gut versichert
Die
Wohngebäudeversicherung ist eine der elementaren Versicherungen, die ein Immobilieneigentümer zum Schutz seines Gebäudes abschließen sollte, unabhängig davon ob er dieses Gebäude schließlich selbst bewohnt oder vermietet.
Mit dem Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist ein Wohngebäude inklusive seiner Grund- und Kellermauern sowie seines fest verbauten Zubehörs (wie Heizungen, Wasserrohre, Sanitäranlagen, Elektroinstallationen, Einbauschränke etc.) gegen Schäden durch Feuer z.B. aus Brand, Blitzschlag oder Explosion, durch Leitungswasser z.B. infolge eines Wasserrohrbruchs oder Frostschadens oder durch Unwetter wie Sturm oder Hagel versichert.
Im Schadenfall wird dem Immobilieneigentümer durch die Auszahlung der Versicherungssumme finanziell ermöglicht, Schäden am Wohngebäude reparieren bzw. im Extremfall das Wohngebäude wieder aufbauen zu lassen.
Üblich ist der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung in Form einer so genannten "gleitenden Neuwertversicherung". Dabei bemisst sich die Versicherungssumme an den errechneten historischen Baukosten des Wohngebäudes im Jahre 1914, die jährlich um den Index der allgemeinen Baukostenentwicklung rechnerisch fortgeschrieben werden. Somit wird bei der Bemessung der Versicherungssumme Jahr für Jahr der Wertsteigerung des Gebäudes sowie den kontinuierlich steigenden Bau- bzw. Handwerkerkosten Rechnung getragen. Von der Versicherungssumme, aber auch zusätzlichen Versicherungsklauselein- und -ausschlüssen wiederum hängt im Wesentlichen die Versicherungsprämie ab.
Zusätzlich zum Abschluss einer
Wohngebäudeversicherung ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung dringend empfehlenswert. Die Grundstücks-Haftpflichtversicherung springt dann ein, wenn durch ein Grundstück bzw. Haus einer Person oder einer Sache ein Schaden dadurch zugefügt wird, dass ein Grundstückseigentümer nicht für einen verkehrssicheren Zustand seiner Immobilie gesorgt hat. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn ein Grundstückseigentümer oder auch seine Mieter im Winter die Bürgersteige unzureichend räumen bzw. streuen und dadurch ein Fußgänger stürzt, sich verletzt und später Schadenersatzansprüche (z.B. Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld) geltend macht.
Beide Versicherungen gehören zum Standard-Versicherungsangebot aller größeren Universal-Versicherungsunternehmen. Generell lohnt sich vor dem Abschluss einer Versicherung ein Vergleich der Tarife, aber auch des Versicherungsumfangs, d.h. des Kleingedruckten, im Detail.