Die
Riester-Rente wird zum Renner: Nach Angaben der Finanzwirtschaft werden in Deutschland derzeit rund 12,5 Millionen Altersvorsorgeverträge unterhalten, die den
Riester-Kriterien entsprechen. Die gewaltige Resonanz dürfte dem gestiegenen Bewusstsein in der Bevölkerung für die Notwendigkeit einer privaten Zusatzvorsorge geschuldet sein.
Die Riester-Rente soll die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung ergänzen und setzt durch Zuschüsse und steuerliche Vorteile Anreize, welche seit Einführung des
Wohn-Riester auch in den Bereich des Aufbaus eigenen Immobilienbesitzes gehen. Riester-Verträge können von jedem abgeschlossen werden, der sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder dem Grunde nach rentenversicherungspflichtig ist. Wer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens (maximal 2100 Euro) jährlich in den Vertrag einzahlt, erwirbt damit den vollen Anspruch auf die Zulagen.
Diese setzen sich aus der Grundzulage in Höhe von 154 Euro jährlich sowie der Kinderzulage von 185 Euro im Jahr zusammen. Wer beim Abschluss des Vertrages jünger als 25 Jahre ist, erhält einmalig weitere 200 Euro. Die Einzahlungen können bis zu 2100 Euro (abzüglich der Zulagen) als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden.
Riester-Verträge können sowohl auf einem Banksparplan basieren als auch auf einem Investmentfonds. Bei letzterer Variante muss jedoch seitens des Anbieters, bei dem der Vertrag abgeschlossen wird, die Rückzahlung mindestens der einbezahlten Beträge zum Ende der Laufzeit sichergestellt werden.
Dies führte in der Vergangenheit bereits zu Problemen: Um die Kapitalgarantie gewährleisten zu können, schichteten Versicherungen und Banken Riester-Verträge im Zuge des Börsencrashs 2008/2009 von Aktien in Anleihen um. Durch die so realisierten Kursverluste sind die Renditeerwartungen nun deutlich geringer.
Die Auszahlungsphase eines Riester-Vertrages kann mit der Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen. Maximal 30 Prozent des bei Rentenantritt verfügbaren Vertragsguthabens können als einmalige Kapitalabfindung ausbezahlt werden, den Rest zahlt die Police in Gestalt einer lebenslangen, monatlichen Rente aus.
Ein Vorteil der Riester-Rente gegenüber privaten Rentenversicherung ist der gesetzlich garantierte Pfändungsschutz: Die Vertragsguthaben fließen bei einer etwaigen Insolvenz des Vertragsinhabers nicht in die Insolvenzmasse mit ein, sondern bleiben erhalten. Gleiches gilt, wenn während der Ansparphase ein Antrag auf ALG II gestellt wird.
Autor: Daniel Franke