Gesundheit, Vorsorge und Pflege sind einige wichtige Schlüsselworte unseres heutigen Alltages. Kassen und Versicherungen steigern die Beiträge und senken die Leistungen. Die allgemeine Militärpflicht wurde ausgesetzt und als Folge sinken ebenso die mittels Zivildienstleistenden belegten Arbeitsstellen. Die Arbeitsplätze in der Pflege werden hiermit rar und es entstehen kaum zu bewältigende Versorgungslücken. Jeder Angehörige, der einen pflegebedürftigen Senior zu umsorgen hat, wird oftmals vor Herausforderungen gestellt, die allein nur schwerlich zu meistern sind. Kostspielige Alternativen können in Zeiten von Billiglohn, Harz IV und Wirtschaftskrise indes nur die wenigsten in Anspruch nehmen. Demnach bleibt für zahlreiche nur die eigenverantwortliche häusliche Krankenpflege. Jedoch welche Belastung selbige Pfleger auf sich nehmen, können außenstehende Menschen schwerlich einschätzen. Immerwährende Einsatzfreude, ständiger Briefwechsel mit Krankenversicherungen und Versicherungsgesellschaften sind nur einige der aufkommenden Probleme. Weitere Schwierigkeiten, wie das Herbeischaffen von Utensilien, der Kontakt mit dem Kranken in grotesken Lagen und deren rechtzeitige Entdeckung sind wichtige Facetten in den Gewohnheiten des Pflegers. Wie ist aber nun die unabhängige Pflege, neben dem Job allgemein realisierbar? Dazu müsste beachtet werden, welche Pflegestufe und damit welche Pflegeaufwendungen der Kranke benötigt. In den Pflegestufen I und II sollte es durchaus noch schaffbar sein, die Unterstützung des Kranken mit der beruflichen Tätigkeit zu akkordieren. Sollte sich der Mensch in Pflegestufe III befinden, was vornehmlich eine 24h Betreuung einschließt ist dies häufig nicht gangbar.
Wie werden Patienten in Pflegestufen und Pflegebedürftigkeit kategorisiert und welche Kriterien sollten für die jeweiligen Pflegestufen beherzigt werden?
Wichtige Anmerkung: Die Begriffsbestimmung der Pflegestufen ist keine originale Abbildung der Gesetzestexte, sondern fasst nur mit wenigen Worten deren wesentliche Aussage zusammen.
Pflegestufe I:
Die Pflegestufe I wird für Senioren mit großer Pflegebedürftigkeit angeordnet. Wenn der tägliche Pflegeaufwand min. 90 Minuten ergibt und davon wenigstens 51% der Dauer auf 2 Handlungen der Grundpflege entfällt.
Pflegestufe II:
Die Pflegestufe II wird veranschlagt für schwerpflegebedürftige Senioren. Falls der ständige Pflegebedarf mindestens 180 Minuten ausmacht und davon wenigstens 2 Stunden für die Grundpflege betragen. Dabei müssen die grundpflegerischen Tätigkeiten täglich min. zu 3 unterschiedlichen Tageszeiten ausgeführt werden. Im Übrigen müssen öfter wöchentlich, hauswirtschaftliche Hilfen geleistet werden.
Pflegestufe III:
Die Pflegestufe III ist die höchste Pflegestufe. In diese Pflegestufe werden Senioren mit ausgesprochener Pflegebedürftigkeit eingestuft. Als Schwerstpflegebedürftig werden Patienten bewertet, die ständig mehr als fünf Stunden auf die Mitarbeit von Pflegern angewiesen sind. Von den 300 Minuten der Pfelgebedürftigkeit müssen wenigstens vier Stunden für die Grundpflege entfallen und der Pflegebedürftige muss darüber hinaus in den Abendstunden von 22.00 Uhr bis 6:00 Uhr auf helfende Pfleger angewiesen sein. Es ist demgegenüber nicht machbar die pflegerischen Tätigkeiten ausschließlich auf den Abend zu terminieren. So etwas wird von den Pflegestellen zur Ketegorisierung in Pflegestufe III nicht anerkannt.
Da bekanntermaßen viele Betätigungen des Pflegers auf die Grundpflege entfallen, müssen wir mit wenigen Worten mitteilen, was unter Grundpflege zu verstehen ist.
Zur Grundpflege gehören nach SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Ausdrücklich nicht zur Grundpflege gehören die hauswirtschaftliche Versorgung und die Durchführung ärztlicher Geheiße wie zum Beispiel die Besorgung von Heilmitteln.
Es sollte aufgrund dessen in sämtlichen Pflegestufen versucht werden, die vorhandenen Fördermöglichkeiten des Staates in Betracht zu ziehen, diese anzunehmen und den Pflegebedarf mit einem fachmännischem häuslichen Pflegedienst . Das hat eine große Anzahl Vorteile. Zum einen können durch den fachmännischen Experten erscheinende Schwierigkeiten frühzeitig diagnostiziert werden, zum anderen ist der Fachmann ein bisschen entlastet und hat die Möglichkeit, auch bei permanenter Einsatzfreude, Abstand zu halten. Die Hilfe durch einen Sachkundigen ist deshalb immerzu anzuregen.
Tobias Hüfler