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Wissenswertes zur Lohnabrechnung bei Tod eines Mitarbeiters

Autor: ternst | Erstellt am: 15.07.2009 | Gelesen: 2196
Kategorie: Dienstleistungen & Consulting | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Lohn-Update für den Juli 2009 veröffentlicht

Die Nachricht vom Tod eines Mitarbeiters löst im Unternehmen oft tiefe Betroffenheit aus. In dieser schwierigen Situation ist auch die Lohn- und Gehaltsabrechnung für den verstorbenen Mitarbeiter abzuschließen, wobei es sich keinesfalls um eine alltägliche Abrechnungsroutine handelt

Mit dem Tod eines Mitarbeiters endet auch das Arbeitsverhältnis. Noch offene Vergütungsansprüche gehen auf die Rechtsnachfolger, das sind die Hinterbliebenen, bzw. die Erben des verstorbenen Mitarbeiters, über.

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, dass der Arbeitgeber Vergütungen über den Sterbetag hinaus an Hinterbliebene, insbesondere an den hinterbliebenen Ehepartner, fortzuzahlen hat. Oftmals ist jedoch in Tarif- oder auch in Arbeitsverträgen vorgesehen, dass der Arbeitgeber die Vergütung für den gesamten Sterbemonat und gegebenenfalls noch für einen begrenzten Zeitraum von zwei oder drei Monaten an die Hinterbliebenen zahlt.

Das Lohn-Update klärt Fragen rund um den Anspruch der Hinterbliebenen auf Arbeitslohn, das Sterbegeld, die Berechnung von Lohnsteuer und Sozialversicherung.

Die monatlichen Lohn-Updates der Paychex Deutschland GmbH können auf der Homepage www.paychex.de abgerufen werden. Im Archiv befinden sich mittlerweile über 50 Fachaufsätze zu Themen rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Über die Stichwortsuche der Homepage kann in den Lohn-Updates recherchiert werden. Die Experten von Paychex bieten ihre Dienstleistungen und telefonische Beratung sowohl für Arbeitgeber als auch für Steuerberater an.

 
 
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