Das österreichische Bundesland Burgenland hat im 20. Jahrhundert mehrere dieser Zeitenwenden/Zeitenbrüche erleben müssen. Da ist einmal das Ende des 1. Weltkrieges und die Eingliederung des ehemaligen Deutsch-Westungarns als Burgenland in die neue Republik Österreich, da ist das Ende der Republik Österreich 1933/34, da ist das Ende des Bundesstaates Österreich 1938 und schlussendlich das Ende des 2. Weltkrieges und NS-Regimes 1945. Solche Zeitenwenden/Zeitenbrüche bringen dann konstruktive oder rekonstruktive Phasen im Gemeinwesen hervor.
Wirtschaftlicher Sektor, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftspolitik
Für die Beurteilung der einzelnen Phasen der Konstruktion und der Rekonstruktion ist die Analyse der einzelnen Sektoren im Gemeinwesen von grundlegender Bedeutung. So werden der Staatliche Sektor, der Gesellschaftliche Sektor, der Kulturelle Sektor und der Wirtschaftliche Sektor dieser Analyse zu Grunde gelegt. Mit dem Staatlichen Sektor korrespondiert das Staatsrecht und die Staatspolitik, mit dem Gesellschaftlichen Sektor korrespondiert das Gesellschaftsrecht und die Gesellschaftspolitik, mit dem Kulturellen Sektor korrespondiert das Kulturecht und die Kulturpolitik und mit dem Wirtschaftliche Sektor das Wirtschaftsrecht und die Wirtschaftspolitik.
Gemeinwesen Bundesland Burgenland in der Rekonstruktionsphase 1945-1949
Das Gemeinwesen Bundesland Burgenland umfasst das nach 1945 wiedererstandene Bundesland in seinen historischen Grenzen. Um das Gemeinwesen Bundesland Burgenland bewerten zu können ist das historische Umfeld, die politische Lage, die ökonomische Lage und die gesellschaftliche Lage 1945-1949 von Interesse.
Die V. Gesetzgebungsperiode des Burgenländischen Landtags begann am 13. Dezember 1945 mit der Angelobung der Abgeordneten und der Wahl des Präsidiums. Diese V. Gesetzgebunsperiode endete nach 43 Sitzungen am 4. November 1949 mit der Angelobung des Landtags der VI. Gesetzgebungsperiode. Die Landtagswahl am 25. November 1945 ergab 17 Mandate für die Österreichische Volkspartei (ÖVP), 14 Mandate für die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) und 1 Mandat auf die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ). Nach der Angelobung der Abgeordneten am 13. Dezember 1945 wählten diese am 4. Jänner 1946 die Landesregierung Karall I.(ÖVP)
Das Landtagspräsidium bestand aus drei Mitgliedern. 1. Landtagspräsident war der ÖVP-Abgeordnete Martin Wetschka, 2. Landtagspräsidenten war Ernst Hoffenreich (SPÖ) und 3. Landtagspräsident war der einzige Abg. der KPÖ, Otto Mödlagl. Die Funktion des Schriftführers übten Josef Lentsch(ÖVP) und Friedrich Robak(SPÖ) aus, Ordner waren Stefan Dobrovich(ÖVP) sowie Franz Asboth (SPÖ, bis 9. Oktober 1947) und Lorenz Schöfbeck (SPÖ, ab 9. Oktober 1947).
Während der Gesetzgebungsperiode kam es zu sechs Wechseln unter den Landtagsabgeordneten. Insgesamt gehörten somit 38 verschiedene Personen dem Landtag während der V. Gesetzgebungsperiode an: ÖVP: Bauer Johann, Dobrovich Stefan, Fiedler Georg, Grabenhofer Johann, Haas Emmerich, Habeler Johann, Karall Lorenz, Kast Josef, Kotzmanek Stephan, Lentsch Josef, Mikula Oskar, Nedwal Andreas, Schedl Franz, Trinkl Josef, Vogl Adolf, Wagner Johann, Wetschka Martin. SPÖ: Asboth Franz, Bögl Hans, Borik Hilde, Fielder Franz, Glaser Johann, Hofer Alois, Hoffenreich Ernst, Kettner Stefan, Krammer Franz, Kranitz Johann, Leser Ludwig, Pinter Michael, Robak Friedrich, Schilowetz Josef, Schöfbeck Lorenz, Stangl Alexander, Unger Gottlieb, Unger Hans, Wessely Alois, Wölfer Stefan. KPÖ: Mödlagl Otto.
Die Landesregierung Karall I bestand aus Lorenz Karall, Landeshauptmann(ÖVP), Ludwig Leser bzw. Alois Wessely, Landeshauptmannstellvertreter(SPÖ), Johann Bauer, Johann Wagner, Landesräte(ÖVP) Ludwig Peschy bzw. Heinrich Knotzer, Johann Bögl, Landesräte(SPÖ).
Wirtschaftspolitik und ihre Teilbereiche
Der Wirtschaftliche Sektor umfasste damals das Gewerbe-, Handels- und Industriewesen, das Land- und Forstwirtschaftswesen und das Steuer- und Abgabewesen. Auf dieser Grundlage umfasste die Wirtschaftspolitik die Gewerbe-, Handels- und Industriepolitik, die Land- und Forstwirtschaftspolitik und die Steuer- und Abgabenpolitik. Die Wirtschaftspolitik resultierte in den daraus hervorgehenden einschlägigen Normen des Wirtschaftsrechts. Teile des Wirtschaftsrechts waren das Gewerbe-, Handels- und Industrierecht, das Land- und Forstwirtschaftsrecht und das Steuer- und Abgabenrecht.
Gewerbe-, Handels- und Industriepolitik
In der Gewerbe-, Handels- und Industriepolitik wurde normativ die Wiedererrichtung der Landeshypothekenanstalt im Jahre 1946, die Kredithilfe für die Gast- und Fremdenverkehrsbetriebe 1948, eine Zusätzliche Haftung für die Wiederaufbaukredite 1948und eine Aufbauanleihe 1949 geschaffen.
Land- und Forstwirtschaftspolitik
In der Land- und Forstwirtschaftspolitik wurde die Wiedereinführung des Fischereirechts 1947, das Fischereigesetz 1947, die
Abänderung des Reichsjagdrechts 1947, die Fischereigesetz 1948 Wiederherstellung des Buschenschankrechts 1948, das Landwirtschaftliche Bringungsrecht 1948, die Einrichtung der Agrarbehörden 1949, die Wiederverlautbarung des Buschenschankgesetzs 1949, die Wiederverlautbarung des Fischereigesetzes 1949, das Kulturpflanzenschutzgesetz 1949 und die Wiederverlautbarung des Landwirtschaftlichen Bringungsrechts normiert.
Steuer- und Abgabenpolitik
In der Steuer- und Abgabenpolitik wurde die Bildung des Gemeindeausgleichsfonds 1947, die Wiedereinführung der Verwaltungsabgaben 1947, das Grundsteuerbefreiungsgesetz 1948, die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuerfestsetzung 1948, das Landesverwaltungsstrafenerhöhungsgesetz 1948, das Bezirksumlagegesetz 1948, die Landesumlageeinhebung für 1948, die
Landesumlageeinhebung für 1949, die Kommissionsgebührenverordnung 1949
und Landesverwaltungsabgabenverordung 1949 normiert. (Teil I)
Autor: Dr. Fritz Simhandl, Autor Fleedstreet