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Winterdienst in Deutschland

Autor: unisterpr | Erstellt am: 03.12.2010 | Gelesen: 564
Kategorie: Politik - Gesellschaft & Soziales | Bewertung: rateArateArateArateArateA
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(Online-Artikel.de) - Rechte und Pflichten für Mieter und Vermieter

Deutschland wird momentan von der weißen Pracht beherrscht. Straßen und Wege sind verschneit und ein Durchkommen ist nur schwer möglich. Vielerorts hat der Winterdienst alle Hände voll zu tun, um die Hauptstraßen, Bundesstraßen und Autobahnen freizuhalten. Doch wer ist verantwortlich für freie Bahn auf den Gehwegen und Einfahrten vor den Wohnhäusern? Das Immobilienportal myimmo.de gibt eine Übersicht zu den wichtigsten Regelungen für Mieter und Vermieter.

Generell ist der Winterdienst in Deutschland über Ortssatzungen geregelt. Dort kann festgelegt sein, dass die Anleger oder Gebäudeeigentümer für den Räum- und Streudienst verantwortlich sind. Diese Verantwortlichkeit kann im Mietvertrag an den Mieter weitergegeben oder durch die Beauftragung einer Fremdfirma verwirklicht werden. Die Kosten, die dem Vermieter in letzterem Fall entstehen, können über die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Dies muss jedoch ebenfalls eindeutig im Mietvertrag ausgewiesen sein.

Für welche Option sich auch immer der Vermieter entscheidet – das Gesetz regelt klar, in welchem Umfang der Winterdienst zu erfolgen hat. So gehört es zu seinen Pflichten, im Hauseingangsbereich und auf dem Fußweg einen 1 bis 1,20 Meter breiten Streifen schneefrei zu halten sowie die Wege zu Mülltonnen und Parkplätzen (hier reicht die Hälfte der Breite). Weiterhin muss bei Rutschgefahr in diesen Bereichen gestreut werden. Die städtischen Ortssatzungen besagen, dass der Winterdienst von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu tätigen ist, an Sonn- und Feiertagen kann der Winterdienst auch bis zu zwei Stunden später beginnen. Weitere Informationen: news.myimmo.de/..

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comment Kommentare von Besucher !

Gepostet von Georg Möller am 28.10.2011
Ich kann nur bestätigen das es beim Winterdienst wichtig ist, sich an die geltenden Regelungen der jeweiligen Städte und Gemeinden zu halten. Rechtzeitig muss jemand bestimmt werden, der für den Winterdienst verantwortlich ist. Denn der Winter kann oft schneller kommen, als man denkt, was der Blick zurück ins Jahr 2010 beweist. Wann und in welchen Abständen der Gehweg von Schnee befreit werden muss, erfahren die Immobilienbesitzer im Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde. In den meisten Orten und Städten gilt, dass zwischen 7 und 22 Uhr geschoben werden muss. Dabei sollte ein so breiter Streifen von Schnee befreit werden, dass zwei Passanten nebeneinander gehen können. Nur so ist es auch Rollstuhlfahren, Kinderwagen oder älteren Personen mit Rollatoren möglich, den Gehweg zu benutzen. www.winterdienst-nrw.eu







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