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Wieder ein Urteil zugunsten des EU-Führerscheines

Autor: fvario | Erstellt am: 12.05.2011 | Gelesen: 1340
Kategorie: Auto - Motor & Verkehr | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Immer wieder gibt es Probleme mit den deutschne Behörden

Bekanntlich tun sich die deutschen Behörden immer wieder schwer damit, den EU-Führerschein, besonders wenn er aus dem Osten kommt anzuerkennen. Mancher der seinen deutschen Führerschein wegen einer Dummheit in Deutschland verlor und dem es zu aufwendig war, die Fahrneigungsprüfung, auch MPU oder Idiotentest genannt, sowie die erneute Führerscheinprüfung in Deutschland zu machen, versuchte, das begehrte Papier in Tschechien zu erwerben. Die Tschechen sind ja dafür bekannt, dass sie zwar preisgünstig und schnell, doch dafür äußerst korrekt sind. Die deutschen Verkehrsbehörden stören sich jedoch daran, dass die EU vorschreibt, dass ein Papier, welches in einem EU-Staat erworben wurde, auch in allen anderen seine Gültigkeit hat, wenn denn die Randbedingungen erfüllt werden. Zum Beispiel gilt ein im Ausland erworbener Führerschein nur dann, wenn der Bewerber seinen Wohnsitz für mindestens 185 Tage dort inne hat. Auch müssen eventuell vorhandene Sperrzeiten abgelaufen sein und es darf während der Sperrzeit zu keiner weiteren Auffälligkeit kommen.

Bisher gabs noch die Sache mit der MPU. Diese ist im Ausland ja weitestgehend unbekannt. Nun bieten aber tschechische Fahrschulen mit Hilfe eines in Deutschland zugelassenen und vereidigten Psychologen eine MPU nach deutschen Richtlinien an. Auch diese versuchen, die deutschen Behörden mit Missachtung zu strafen.

Immer wieder kommt es daher zu Prozessen, die in letzter Instanz beim EUGH landen. Dieser entscheidet mit schöner Regelmäßigkeit, zuletzt am 2.12.2010, in der Rechtssache C‑334/09 für die EU und gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Im genannten Fall ging es um die Anerkennung einer MPU und eines EU-Führerscheins in Deutschland. Der Bewerber war zwar früher oftmals auffällig geworden, doch während der Sperrzeit, danach und erst recht nicht im Ausstellerland hat er sich nichts zu Schulden kommen lassen. Die Richter bestätigten, dass der europaweiten Nutzung des Papiers nichts im Wege steht.

Sicher sind viele auf der Suche nach dem rechtssicheren EU-Lappen. Und es gibt viele Agenturen, die sich hier eine goldene Nase verdienen. Aber nur wenige sind in der Lage, zu einem Führerschein zu verhelfen, der wirklich alle Erfordernisse erfüllt. Der bekannt EU-Dienstleister (www.eu-dienstleister.de)zum Beispiel ist dafür bekannt, dass so gut wie kein Kunde durch die Prüfung fällt. Auch haben Führerscheine, welche über diese Agentur vermittelt wurden, bisher vor allen Gerichten Bestand gehabt.

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