GF Sven Hennig
Oftmals stellt man erst später fest, der eine oder andere
Abschluss diverser Versicherungen war doch nicht ganz so passend. Vielleicht war es ein
Freund, ein guter Bekannter und "der wird schon nichts schlechtes empfehlen". Erst viele Jahre später und oft um einige Erfahrungen reicher, stellt man mit Erschrecken fest, dass das abgeschlossene
Produkt nicht den Erwartungen entspricht.
Gerade bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) ist hier genaues Hinsehen sehr wichtig. Anders als bei anderen Versicherungen gibt es hier keine halbe Rente, halbe Laufzeit oder ein "bisschen BU-Rente". Dabei gehört die Absicherung der Arbeitskraft gegen Berufsunfähigkeit zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt.
Wie merke ich, ob das Produkt gut oder schlecht ist?
Zunächst sollte eine entscheidende Frage geklärt werden: Die Rentenhöhe. Der Titel meines Blogbeitrages aus dem letzten Jahr "Richtige Rentenhöhe oder gar keine Berufsunfähigkeitsversicherung" beschreibt es sehr deutlich. Wenn die Rentenhöhe zu niedrig ist, dann können Sie es auch gleich bleiben lassen. Was nützen einige hundert Euro an Rente, um dann nicht einmal die laufenden Fixkosten zu decken.
Als nächsten Schritt schauen Sie einmal in die Bedingungen. Ist das Produkt (noch) zeitgemäß? Sind Punkte dieVerweisung, befristetes Anerkenntnis, Anztanordungsklausel oder die Ausschlüsse bei Kriegsereignissen und auch Straßenverkehrsdelikten geregelt? Eine Gegenüberstellung von verschiedenen Formulierungen finden Sie in meinem Leitfaden zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Laden Sie sich die pdf Version einfach im Downloadbereich herunter.
Selbst eine schlechte Regelung reicht aus, um nach jahrzehntelanger Beitragszahlung dann doch keine Rente zu bekommen.
Was kann ich denn überhaupt noch tun?
Stellen Sie fest, dass das angeschlossene Produkt lückenhaft oder unpassend ist, so ist zunächst zu klären ob es ein neues, bedingungsgemäß besseres Produkt bei der gleichen Gesellschaft gibt. Dabei ist zu prüfen, ob eine Umstellung möglich ist und welche Mehrprämie hierfür aufzuwenden ist. Dabei kommt es auch darauf an, ob es sich um eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) oder um eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung (Solo BU) handelt.
Eine Zusatzversicherung wie die "BUZ" ist immer an andere Bausteine, wie Lebensversicherungen, Rentenversicherungen oder Risikoversicherungen gebunden und kann auch mit fondsgebundenen Produkten kombiniert werden. Unter bestimmten Bedingungen kann eine solche Kombination durchaus sinnvoll sein.
Fangen wir also mit der Kündigungsmöglichkeit für die Zusatzversicherung (BUZ) an. Die Nürnberger Lebensversicherung (Investment BU Comfort) schreibt zum Beispiel in Ihren Bedingungen:
(1) Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode schriftlich kündigen. Dabei werden Ihnen über den Kündigungstermin hinaus gezahlte Beiträge erstattet.
Was genau "Ihre" Versicherungsperiode" ist, ist von der Art der Beitragszahlung abhängig. Zahlen Sie ihre Beiträge monatlich, so ist die Versicherungsperiode der Monat, also ist eine Kündigung auch zum Ende des Monats möglich. Zahlen Sie aber jährlich, so endet die Versicherungsperiode entweder mit dem Versicherungsjahr oder mit dem Kalenderjahr.
Dabei müssen Sie noch überlegen, was mit dem "Rest" des Produktes passieren soll. Wollen Sie also nur den BUZ Teil (für den Schutz bei BU) ausschließen, oder den anderen Teil des Vertrages (Lebens-/ Rentenversicherung, Fondsanteil, Risikoversicherung) auch beenden? Dabei sind verschiedene Möglichkeiten gegeben. Der Beitrag kann sich durch denAusschluss der BUZ entweder reduzieren oder auch gleich bleiben. Dann ist der Betrag, welcher in den Hauptvertrag fließt höher. Welche Variante für Sie die richtige ist, ob ein Rückkaufwert vorhanden ist oder eine Beitragsfreistellung als weitere Option in Frage kommt, sollten Sie mit Ihrem Berater sorgfältig besprechen.
Und wie kündige ich eine alleinstehende Berufsunfähigkeitsversicherung (Solo BU)?
Auch hier ein Beispiel aus den Bedingungen. Diesmal aus der Aachen Münchener Lebensversicherung. Dort heißt es:

- Aachen Münchener BU AVB
Daher gelten auch hier die gleichen Regeln wie oben bei der BUZ. Eine Beendigung ist in der regeln zum Monatsende möglich. Zahlen Sie jährlich, so müssen Sie auch hier bis zum Ende des Jahres oder dem Ablauf des Versicherungsjahres warten.
Was muss ich sonst noch bei einer Kündigung bedenken?
Auch hier gilt die klare Regelung, keine Kündigung ohne bestätigten, neuen Versicherungsschutz. Erst wenn der neue Versicherer gefunden ist, Bedingungen besprochen und der Antrag gestellt und angenommen ist, erst dann sollte das bestehende Produkt beendet werden.
Es besteht für den Versicherer kein Annahmezwang und keine Versicherungspflicht. Das bedeutet in der Praxis, das Unternehmen kann Sie aus verschiedenen Gründen ablehnen, Zuschläge verlangen oder Ausschlüsse zum Vertrag formulieren. Daher immer erst abwarten wie die Entscheidung aussieht, dann einen Antrag stellen und nach Annahme (Ausstellung der Police) den Vorvertrag beenden.