Torsten Müller-Poschen
Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn, also i. d. R. dem Bund oder Bundesland, einen Zuschuss zu ihren Krankheitskosten. Dieser wird Beihilfe genannt. Anders als bei anderen Arbeitnehmern wird dieser Zuschuss nicht für ihren Versicherungsbeitrag gezahlt, sondern als Prozentsatz der tatsächlich entstandenen, nachgewiesen Kosten.
In der Praxis bedeutet das: wenn der Beamte zum Arzt geht, erhält er von diesem eine Rechnung. Diese reicht er parallel oder nacheinander bei der Beihilfe und seiner Krankenversicherung ein und erhält die Erstattungsleistung. Der Beihilfesatz, also der Prozentsatz, den die Beihilfe übernimmt, ist abhängig von der persönlichen Situation. In den meisten Bundesländern ist der grundsätzliche Beihilfesatz 50%. Wenn zwei oder mehr Kinder berücksichtigt werden, erhöht sich der Satz auf 70%, die Kinder selbst haben immer 80% Beihilfeanspruch.
Die Krankenversicherung des Beamten und Beamtenanwärters sollte sich immer den persönlichen Beihilfebemessungen anpassen. Es kommt daher nur eine private Versicherung in Betracht. In der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, macht keinen Sinn.
Diese privaten Krankenversicherungstarife für Beamte, Richter, Lehrer, Beamten- und Lehramtsanwärter nennt man „Quotentarife". Je nach Dienstherrn passen sich die speziellen Tarife nicht nur an den Beihilfesatz, sondern auch an andere, individuelle Vorschriften an. Denn das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt, daher bestehen Abweichungen hinsichtlich der Beihilfefähigkeit, beispielsweise von Aufwendungen für Wahlleistungen eines Krankenhauses (Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer).
Das kann längst allerdings nicht jeder Tarif auf dem Versicherungsmarkt. Angebliche „Spezialisten für den öffentlichen Dienst" bewerben oft Krankenversicherungstarife für Beamte und vor allem für Beamtenanwärter, die die unterschiedlichen Beihilfevorschriften der Bundesländer überhaupt nicht berücksichtigen. Die Folge: Zuzahlungen und unkalkulierte Kosten für die Versicherten.
Da es in den Beihilfevorschriften außerdem einige Leistungen zwar als „beihilfefähig" anerkennt, aber kürzt, gehört zu einer ordentlichen Krankenversicherung außerdem ein Beihilfeergänzungstarif, bei den meisten Versicherern als Tarif BE bezeichnet.
Bei den "Auszubildenden und Nachwuchskräften" im Beamtenbereich werden spezielle, kostengünstige Varianten angeboten:
Je nach Leistungsumfang der Tarife liegt eine gute Krankenversicherung für Lehramtsanwärter und Beamtenanwärter (ausgehend vom Regelfall 50% Beihilfesatz) zwischen 60,- € und 115,- € im Monat. Bei guten Tarifen gibt es zudem die Möglichkeit, eine hohe Beitragsrückerstattung (bei Anwärten bis zu 6 Monatsbeiträge) zu erhalten, wenn man in einem Jahr keine Leistungen beim Krankenversicherer eingereicht hat. Den Beihilfe-Teil kann man sich natürlich mitnehmen. So kommt gerade für junge Menschen ein nettes Urlaubsgeld vom Krankenversicherer zurück, wenn man seine zwei Vorsorgeuntersuchungen und das jährliche Grippemedikament mal zur Hälfte selbst bezahlt hat.
Ihr
Torsten Müller-Poschen