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'Wessen Brot ich ess, des Lied ich sing!'

Autor: allfinanz | Erstellt am: 17.05.2008 | Gelesen: 2096
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Ist es nicht schwer auf eine derartige Person zu treffen, die Ihre Beratung grundsätzlich mit einer Lüge beginnt „Meine Beratung für Sie ist natürlich kostenfrei.

'"Wessen Brot ich ess, des Lied ich sing!" - So oder so ähnlich könnte es heißen wenn man sich über seine Versicherungs- oder Kapitalanlagen Gedanken macht.

Man geht zu einem Banker, sucht den Kontakt zu einem Versicherungsvertreter oder Mehrfachvertreter/-Agenten (Letzterer vertritt mehrere Versicherungsgesellschaften). Bei der Anzahl von 349.794 Versicherungsvermittlern (Quelle: DIHK, Stand 7. April 2008) ist es nicht schwer auf eine derartige Person zu treffen, die Ihre Beratung grundsätzlich mit einer Lüge beginnt „Meine Beratung für Sie ist natürlich kostenfrei." Detlef Strelow , von Allfinanz Strelow & Partner stellt dazu die Frage: „Wenn der Vertreter gleich ob als Banker oder als Handelsvertreter nach § 84 HGB ohne Entlohnung arbeitet, muss ER denn nicht auch essen und trinken?".

Grundsätzlich kann man sagen, dass der Vertreter immer dem/den Unternehmen verpflicht ist mit dem/denen ER einen Vertrag eingegangen ist.
Frei nach dem Motto: wessen Brot ich ess, des Lied ich sing!

Nun muss man nicht glauben, dass die Unternehmen den Vertreter aus eigener Tasche füttern. Nein, die holen sich die Provision, die sie an den Vermittler/Vertreter zahlen zu 100% vom Kunden über die Beiträge wieder. Der Fachausdruck nennt sich Innenprovision. Als Dank, sorgt der Vermittler seinerseits dafür, dass sein Stückchen Brot so groß wie möglich wird.

Dafür, dass der Vertreter durch die Zwänge der Gesellschaften an eine bestimmte Produktpalette gebunden ist, ja sogar vorgeschrieben bekommt was ER verkaufen soll, halten die Gesellschaften für den Vermittler zusätzliche Leckerli bereit.

Es handelt sich um Leckerli, mit klangvollen Namen wie Bonifikation, Armbanduhr von EBEL, Kreuzfahrt auf der AIDA und man könnte die Liste beliebig fortführen. Doch kommen wir zumLuxus-Leckerli mit den Namen Haftungsfreistellung . Damit wird dem Vermittler versprochen ihm den Rücken frei zu halten, wenn es vorkommen sollte, dass sich ein Verbraucher falsch beraten fühlt oder der Vermittler der Provisionsgier unterlegen ist. Sollte also ein Verbraucher sein Recht einholen wollen, hat der Vermittler immer einen Melonen schweren Konzern als Streitpartner hinter sich. Wie diese Auseinandersetzungen ausgehen und wie lange so etwas dauern könnte, davon hat der eine oder andere sicher schon gehört oder gelesen.

Nun, welche Möglichkeiten hat denn der Verbraucher überhaupt?
Detlef Strelow sieht den Versicherungsmakler als lohnende Alternative. Der Makler wird nach § 93 HGB als Sachwalter des Kunden tätig, d.h. der Auftraggeber ist immer der Kunde und die Interessen des Kunden sollten von ihm vertreten werden. Der Makler müsste die bestmöglichen Produkte auswählen, wobei es unerheblich ist, ob es sich um Versicherungen oder Kapitalanlagen handelt. Ausgeschlossen sind Produkte von Direktversicherungen wie Cosmos, HUK 24 usw. und solchen die keine Provision oder Ausgabeaufschläge enthalten. Da der Makler aber auch Kaufmann ist muss er zusehen, dass er kostendeckend arbeitet und kann in einen Interessenskonflikt geraten. D.h., man kann nicht immer ausschließen, dass ein Makler nicht doch dem Versuch unterliegt, ein teureres Produkt zu vermitteln.

Im Gegensatz zu den Vertretern haftet ER, der Makler, persönlich für alle Beratungen und Empfehlungen. Zum Schutz des Verbrauchers wurde ihm für die Zulassung zum Makler ein besonders hoher Sicherheitsstandard vom Gesetzgeber abverlangt.

Dieser Standard ist gleichzusetzen mit der Zulassung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters.

Trotz des hohen Standards ist aber auch hier Wachsamkeit geboten. Der BUND ANLEGER-ORIENTIERTER VERMITTLER e.V. (BAV) berichtete auf seiner Homepage in der „Aufregung Nr. 2/07" übermissbräuchliche Verwendungen von Berufsbezeichnungen in der Versicherungsbranche.

Nach Überzeugung des BAV dürften schätzungsweise drei Viertel der rund 10.000 „Versicherungsmakler" diese Berufsbezeichnung bisher schon deshalb nicht führen, da sie überwiegendohne Maklervertrag bei Ottonormalverbrauchern tätig sind und provisionsabhängig arbeiten. Sie verdienen ihren Lebensunterhalt wie die Mehrfachvertreter, die von den jeweiligen Versicherungsunternehmen bezahlt werden.

Spätestens jetzt stellt sich der Suchende doch die Frage? Wie finde ich für mich die optimale Lösung.

Es ist einfacher als man glaubt.

Nur wer für seine Leistungen direkt vom Auftraggeber honoriert wird, kann tatsächlich die notwendige Unabhängigkeit bieten.
 
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