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Erstmal: Allen ein gutes neues Jahr 2010! Auch all jenen Website-Betreibern, die zu Beginn des Neuen Jahres erstmal einen Schock erlitten haben, weil ihre Website gänzlich aus den Google Suchergebnissen verschwunden ist oder nicht mehr auf der beliebten ersten Seite der Suchergebnisse zu finden ist. Schon in den ersten Tagen des Neuen Jahres kamen bereits verzweifelte Website-Betreiber auf uns zu und baten um Unterstützung bei der Wiederaufnahme in die Google Suchergebnisse.
Eine Abstrafung oder auch Penalty von Websites durch Google geschieht häufiger als angenommen und ereilt viele Website-Betreiber ohne Vorwarnung. Doch so ganz unwissend sollten die Website-Betreiber nicht sein. Denn jeder, der seine Seite in Google gelistet haben möchte, sollte sich an die Google Webmaster Richtlinien halten. Besonders wichtig im Zusammenhang mit einer Abstrafung sind die hier angegebenen Qualitätsrichtlinien.
Häufige Gründe für eine Abstrafung einer Website durch Google sind:
- Keyword – Stuffing: Ist eine Seite überproportional mit Keywords gefüllt, so wird dies von Google erkannt und eine Abstrafung liegt nahe. Natürlich sollten die Texte einer Website die relevanten Keywords enthalten, jedoch in angemessenem Umfang!
- Link Buying: Gekaufte Links sind in der Regel schnell identifiziert. Eine überproportionale Steigerung von Links innerhalb kurzer Zeit oder auch viele Links aus dem Ausland ohne relevanten Seiteninhalt sind ein eindeutiges Indiz für gekaufte Links.
- Spamming: Links für die eigene Website erarbeiten, durch übermäßiges Kommentieren von Artikeln und Forumseinträgen mit Linksetzung wird von Google als Spamming deklariert. Diese Links werden abgewertet und gegebenenfalls wird die Website abgestraft. In Maßen und strategisch ausgewählt sind Kommentare und Forumseinträge jedoch sinvoll!
- Cloaking: Werden der Suchmaschine andere Inhalte sichtbar gemacht als den Nutzern, bezeichnet man das als Cloaking. Google bestraft ein solches Vorgehen – die Websites sollen Inhalte für die Nutzer bereitstellen und nicht einzig auf eine Suchmaschine ausgelegt sein.
- Hidden Text: Nach wie vor ein beliebtes Spiel – weißer Text auf weißem Untergrund oder mit CSS versteckt. Für den User nicht lesbar, die Suchmaschine jedoch vermutet dahinter relevante Inhalte für den Nutzer. Wird Google darauf aufmerksam, wird die Seite abgestraft.
- Duplicate Content: Kein Grund für eine Abstrafung, aber ein Grund weshalb „neuer relevanter Text" eine Website nicht besser ranken lässt. Ist ein Text auf einer anderen Seite bereits vorhanden und von Google indexiert, so bringt der identische Text auf der eigenen Website keinerlei Vorteile. Neue Inhalte auf einer Website sollten immer „unique", also einzigartig sein.
- History of penalties: Hat eine Website bereits eine lange Liste an Vergehen in der Vergangenheit, so liegt es nahe, dass diese Seite von Google genauer betrachtet wird. Die kleinsten Verstöße gegen die Google Webmaster Richtlinien können in so einem Fall dann zu einer kompletten Entfernung aus den Google Suchergebnissen führen.
- Hacker: In diesem Fall sind die Webmaster tatsächlich unwissend und sind nur begrenzt verantwortlich für eine Abstrafung ihrer Website. Wenn ein Hacker die Inhalte einer Website manipuliert hat geht Google von einem Verstoß gegen die Webmaster Richtlinien aus und straft die Website ab, um die Qualität der Suchergebnisse zu schützen.
In allen Fällen gilt: Sollte Ihre Website abgestraft worden sein, dann überprüfen Sie sie anhand der Google Webmaster Richtlinien und korrigieren Sie Ihre Verstöße und stellen Sie dann einen Antrag auf erneute Überprüfung Ihrer Website bei Google. webhelps! Online Marketing unterstützt Sie gerne bei einer Überprüfung Ihrer Website und bei der Beantragung einer Neuaufnahme in die Google Suchergebnisse.