In ihrem Lohn-Update vom August informiert die Paychex Deutschland GmbH darüber, was bei der Lohnabrechnung zu beachten ist, wenn Mindestlöhne gerichtlich durchgesetzt werden und das Arbeitsentgelt sich dadurch rückwirkend verändert. Zudem werden Fragen rund um Wertguthabenvereinbarungen und Regelungen zur Arbeitszeitflexibilisierung geklärt.
Insbesondere, wenn das Arbeitsentgelt sich rückwirkend ändert und dadurch die 400-Euro-Grenze der geringfügig entlohnten Beschäftigungen übersteigt, können Mehrkosten auf den Arbeitgeber zukommen. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall die vollen Versicherungsbeiträge sowie einen Säumniszuschlag in allen Versicherungszweigen nachzahlen.
Nach dem Gesetz zur Verbesserung der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 21.12.2008 (BGBl. I S. 2940) wird seit 1. Januar 2009 zwischen Wertguthabenvereinbarungen und sonstigen Arbeitszeitflexibilisierungen genauer unterschieden. Nach den Neuregelungen können erstmals auch geringfügig entlohnte Beschäftigte (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV) Wertguthaben aufbauen und Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung beanspruchen. Das Lohn-Update erklärt, was es dabei zu beachten gibt.
Die monatlichen Lohn-Updates der Paychex Deutschland GmbH können auf der Homepage
www.paychex.de abgerufen werden. Im Archiv befinden sich mittlerweile über 50 Fachaufsätze zu Themen rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Über die Stichwortsuche der Homepage kann in den Lohn-Updates recherchiert werden. Die Experten von Paychex bieten ihre Dienstleistungen und telefonische Beratung sowohl für Arbeitgeber als auch für Steuerberater an.
Die Paychex Deutschland GmbH ist ein spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Abrechnung von Lohn und Gehalt. Sie wurde 2003 als Tochterunternehmen der US-amerikanischen Paychex Inc. gegründet und hat bis heute über 1000 Kunden gewinnen können. Die Paychex Inc. ist eines der führenden Unternehmen zum Outsourcing der Lohn- und Gehaltsabrechnung der Vereinigten Staaten von Amerika. Die Philosophie des Unternehmens beruht auf Beratung und größtmöglichen Service für Kunden, die Ihre Lohnabrechnung auslagern wollen.
Tobias Ernst