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Welche Arten von Riesterverträgen gibt es?

Autor: mueller-poschen | Erstellt am: 20.10.2010 | Gelesen: 880
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Riesterrente ist nicht gleich Riesterrente. Das System unterscheidet fünf verschiedene Arten von gesetzlich zugelassenen Vorsorgeverträgen.

Die fünf Systeme der Riesterrente
Die fünf Systeme der Riesterrente
Es gibt mehr als eine Möglichkeit, einen Riestervertrag abzuschließen. An dieser Stelle erläutern wir kurz und übersichtlich, welche fünf Systeme es grundsätzlich gibt.

- Die klassische Riester-Rentenversicherung

Ein staatlich geförderter Rentenversicherungsvertrag. Er beinhaltet eine garantierte Mindestrverzinsung von 2,25% auf den Sparanteil. Schon bei Vertragsabschluss weiß der Sparer, welche garantierte Rente er mindestens erhalten wird, wenn er konstant den selben Beitrag monatlich bzw. jährlich einbezahlt. Die Anlage erfolgt meist konservativ in festverzinslichen Wertpapieren, Staatsanleihen, Immobilien und nur zu einem geringen Teil in derivaten Anlageformen. Ein deutlicher Nachteil: Die hohen Abschlusskosten! Diese müssen i. d. R. in den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit abgearbeitet werden.

- Die fondsgebundene Riester-Rentenversicherung

Ebenfalls eine staatlich geförderte  Rentenversicherung, allerdings mit Fonds als hauptsächlicher Anlageform. Je nach Anbieter unterscheidet sich die Anzahl undStruktur der vorgegebene Fonds. Ähnlich wie bei der klassischen Variante sind auch hier die Kosten sehr hoch. Dafür ist die Aussicht auf eine höhere Rendite realistisch.

- Riester-Banksparplan

Ein staatlich geförderter Sparvertrag. Durch den Abschluss in der Bankfiliale spart der Anleger sich zwar die Provision, jedoch meist auch die kompetente Beratung. Denn die ist bei den größeren Banken und Sparkassen, wie unzählige Testbeweisen, miserabel. Privatbanken bieten derartige Sparpläne meist gar nicht an, weil sie keine Abschlusskosten erheben können und damit kein gutes Geschäft machen. Die Renditeaussichten für den Sparer sind meist moderat, dafür ist ein vorzeitiger Ausstieg durch Anbieterwechsel nicht mit Verlusten verbunden.

- Riester-Fondssparpläne

Ein staatlich geförderter Fondssparplan. Die Anlage erfolgt in Fondinvestments, in aller Regel in Aktien- und Rentenfonds. Sparer profitieren von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen. Die Renditeaussichten sind damit bei einer langen Laufzeit die höchsten. Die Kosten sind gering, da zwar eine Provision, eine Managementgebühr und je nach Anbieter ein Ausgabeaufschlag auf die Fondsanteile anfällt, aber die immensen Verwaltungskosten der Versicherungslösung ausbleiben. Besonders attraktiv ist dieses System für Sparer mit langer Laufzeit, sprich jüngere Anleger, etwa bis 40.

- Wohn-Riesterverträge

Ein staatlich geförderte Bauspar- oder Bankenprodukt. Der Name "Wohnriester" hat sich eingebürgert, im Gesetz ist von "Eigenheimrente" die Rede. Grundidee ist die Förderung von Wohneigentum als einen Teil der Altersvorsorge.Dieser Vertrag ermöglicht ein staatlich gefördertes Bausparen sowie einen entsprechenden Darlehensvertrag für Kauf- und Bauwillige. Allerdings handelt es sich um ein "bürokratisches Monster, das mit vielen Hürden verbunden ist, so zum Beispiel mit einer nachteiligen Steuerbehandlung und praxisuntauglichen Gesetzesregelungen.

Autor: Torsten Müller-Poschen
 
 
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