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Weißrussland verweigert religiösen Minderheiten gerichtlichen Rechtsschutz

Autor: focusinformer | Erstellt am: 05.01.2011 | Gelesen: 484
Kategorie: Politik - Gesellschaft & Soziales | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Jehovas Zeugen in Weißrussland mit der Problematik Genehmigungen zur Nutzung von Mietobjekten für ihre Gottesdienste

Gomel (Weißrussland) - Das Komitee für Fragen der Religionen und Nationalitäten hat die 'Lokale Religionsorganisation' (LRO) von Jehovas Zeugen in Gomel erneut schriftlich verwarnt, nachdem Behörden behauptet hatten, dass die Zeugen nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügen, um Gottesdienste abzuhalten. Die erste Verwarnung dieser Art erging am 2. September 2009. Seitdem wurden alle Versuche der LRO, diese anzufechten, immer wieder abgewiesen.

Am 25. November 2010 hat der Vorsitzende der LRO von Jehovas Zeugen in Gomel beim Vorsitzenden des Höchsten Gerichtshofs von Weißrussland eine Aufsichtsbeschwerde eingelegt. Damit nutzen Jehovas Zeugen die letzte Möglichkeit, im Inland ihren verfassungsmäßigen Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz zu sichern.

Ein Vertreter der Religionsgemeinschaft von Jehovas Zeugen in Weißrussland sagte dazu: „Die Haltung der Gerichte in der Republik Weißrussland ist doch ziemlich überraschend. Es geht vorwiegend nicht darum, einen Rechtsstreit zu gewinnen oder zu verlieren, sondern darum, ob jemand überhaupt gerichtlichen Rechtsschutz bekommen kann."

Die weißrussischen Exekutivorgane interpretieren das Gesetz über Gewissensfreiheit und Religionsorganisationen folgendermaßen: Religiöse Gemeinschaften können ein Gotteshaus nur dann mieten, wenn sie über den Mietvertrag hinaus zusätzlich eine Nutzungsgenehmigung der zuständigen Ortsbehörden vorweisen können. Diese gehen damit aber oft recht zögerlich um und suchen und finden rein technische Gründe, die Genehmigungen zu verweigern. Das beschert den Religionsgemeinschaften eine Menge Probleme.

Darüber hinaus ist in der Republik Weißrussland gesetzlich geregelt, dass Religionsgemeinschaften, die für das Abhalten von Gottesdiensten ohne Genehmigung verwarnt worden sind, kein Recht darauf haben, diese Verwarnungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Ein solches Verfahren schafft Fakten, die die Religionsfreiheit an sich gefährden - denn wiederholte Verwarnungen können die Auflösung einer Religionsgemeinschaft nach sich ziehen.

Das Verfassungsgericht von Weißrussland hat schon mehrfach bestätigt, dass die Freiheit religiöser Organisationen zur Verteidigung ihrer Rechte vor Gericht anzuerkennen sei. Den fast 5 000 Zeugen Jehovas in Weißrussland und ihren weltweit über sieben Millionen Mitgläubigen ist es wichtig, die fundamentale Freiheit zur gemeinsamen öffentlichen Anbetung zu schützen.

Medienkontakt:
Europa (European Association of Jehovah's Christian Witnesses), Telefon +32 2 782 0015
USA (Office of Public Information), Telefon +1 718 560 5600
Pavel Yadlousk (Weißrussland), Telefon: +375 17 292 93 78
Wolfram Slupina (Deutschland), Telefon 06483 413110, Telefax 06483 413100, PID@de.jw.org

 
 
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