Ein eigenes Haus im Grünen oder am Stadtrand - das ist der Traum von vielen Menschen. Doch gerade für den Bau braucht man einen zuverlässigen Partner. Hier gibt es einige Möglichkeiten, die sowohl Chancen als auch Risiken in sich bergen. Ein Profi, der den Bauablauf plant und die Umsetzung überwacht, ist erforderlich, damit das Bauvorhaben rechtzeitig und vor allem ohne Ärger umgesetzt werden kann.
Bei der üblichen Vorgehensweise ist es so, dass ein Architekt das künftige Haus nach Wünschen des Bauherrn gestaltet. Die handwerklichen Arbeiten können aber nicht vom Architekten selbst ausgeführt werden. Die Arbeiten werden deshalb über Ausschreibungen an Handwerksfirmen vergeben. In manchen Fällen kennt der Architekt bereits gute Firmen und kann Empfehlungen aussprechen.
Auch wenn ein Architekt bei den Ausschreibungen aktiv mitwirkt, ist der Bauherr rechtlicher Vertragpartner für alle Beteiligten. Aus diesem Grund empfiehlt es sich eine erfahrene Baubegleitung zu engagieren, die den Ablauf auf der Baustelle überwacht. Bei eventuellen Fragen kann der Architekt von der Baubegleitung sofort informiert werden. Wichtige Details werden dadurch schnell und unkompliziert gelöst - die Fehlerquote der Handwerker wegen fehlender Informationen minimiert.
Natürlich verursacht eine Baubegleitung weitere Kosten. Doch diese sind gut investiert. Die Baubegleitung vertritt den Bauherrn auf der Baustelle. Der Umfang der Kosten für eine Baubegleitung kann im Voraus festgelegt werden, damit der Bauherr eine feste Kalkulationsgrundlage hat.
Einige Käufer entscheiden sich für schlüsselfertige Häuser, da auf den ersten Blick die dafür notwendigen Kosten überschaubarer als beim Bau in Eigenregie sind. In der Praxis sieht es jedoch häufig anders aus, da in vielen Verträgen mit den Bauherren versteckte Fallen vorhanden sind. Oft werden in der Baubeschreibung die für die Fertigstellung des Objektes erforderlichen Arbeiten nicht aufgeführt. Die fehlenden Leistungen, wie beispielsweise der Anschluss an das Kanalnetz oder die Dachdämmung, müssen dann vom Käufer noch zusätzlich durchgeführt werden. Hier sollte auch beachtet werden, dass, solange der Käufer die
Immobilie nicht rechtskräftig erworben hat, er auch rechtlich gesehen keinen Anspruch auf eine Objektbesichtigung hat. Schlüsselfertige Häuser sind daher nicht risikolos.
Um böse Überraschungen zu vermeiden sollte der Käufer sich deshalb im Vertrag mit dem Hausanbieter das Recht zusichern die Baustelle jederzeit und mit einem Sachverständigen betreten zu können. Künftige Käufer sollten daher die Bauträgerverträge im Vorfeld von einem Sachverständigen prüfen lassen.
Eine andere Alternative zu schlüsselfertigen Häusern besteht im Bauen zum Festpreis. Hier sollten jedoch ebenfalls wirklich alle Details im Voraus besprochen werden. Noch vor Vertragsabschluss muss der Leistungsumfang klar definiert sein. Die Bemusterung von Fliesen oder Sanitärobjekten sollte unbedingt im Voraus stattfinden. Ist ein Keller oder eine Bodenplatte im Leistungsumfang nicht genannt, kann später auch kein Anspruch auf die entsprechende Leistung erhoben werden.
Ein zu schneller Vertragsabschluss schwächt die Verhandlungsposition ungemein. Um mögliche Risiken zu vermeiden sollten am besten Referenzhäuser besichtigt werden, deren Ausstattungsmerkmale als Orientierung dienen können. Der Vertrag sollte ebenfalls von einem Sachverständigen überprüft werden.
Alfred Kues