Gerade zum Jahresende ist in der
privaten Krankenversicherung regelmäßig eine Wechselwelle zu beobachten – und das hat einen guten Grund. Zum Jahresende geben die Versicherungen ihre Beiträge für das folgende Jahr bekannt. Die Versicherten sehen sich dann mit einer Beitragserhöhung konfrontiert. Diese Beitragserhöhungen resultieren aus dem Dilemma, dass auch die privaten Krankenkassen mit kontinuierlich steigenden Kosten durch die zunehmende Lebenserwartung ihrer Versicherten und mit immer teureren Behandlungsmethoden konfrontiert sind. Diese steigenden Kosten sind letztlich nur mit Beitragsanpassungen unter Kontrolle zu halten. Erhält der Versicherte von seinem Versicherer eine Beitragserhöhung, steht ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht zu – er kann den Vertrag zum Jahresende kündigen.
Zieht man einen Wechsel der privaten Krankenversicherung in Erwägung, sollte dieser gut überlegt werden. Zunächst sollte der neue Tarif den individuellen Anforderungen des Versicherten möglichst genau entsprechen. Meist heißt das, dass die Leistungen des neuen Tarifs zumindest nicht schlechter sein sollten als die des alten. Hier ist ein umfangreicher, unabhängiger und sorgfältiger Versicherungsvergleich dringend angeraten, damit man die Gesellschaft und den Tarif findet, der zu den persönlichen Anforderungen passt. Ein solcher individueller Private Krankenversicherung Vergleich kann bei einschlägigen Versicherungsportalen online angefordert werden, oder von ein unabhängigen Versicherungsberater erstellt werden.
Auch ist bei einem Wechsel der gesundheitliche Zustand des Versicherten im Auge zu behalten. Ist er gesund, wird einem Wechsel des Versicherers nichts im Wege stehen. Liegen allerdings Vorerkrankungen vor, dann muss der Versicherte bei der neuen Gesellschaft mit Risikozuschlägen oder im schlimmsten Fall mit einer Ablehnung des Versicherungsantrags rechnen. Risikozuschläge können den monatlichen Beitrag gravierend in die Höhe treiben, so dass der neue Beitrag höher werden kann als der bisherige. Noch ungünstiger ist es, wenn der Antrag aufgrund von Risikofaktoren nicht angenommen wird – in diesem Fall bleibt man am besten bei der alten Gesellschaft, selbst wenn diese den Beitrag erhöht.
Schließlich ist zu bedenken, dass jede Gesellschaft für ihre Versicherten Altersrückstellungen bildet, um einen maßlosen Anstieg der Beiträge im Alter möglichst frühzeitig zu verhindern. Diese Rückstellungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Sie können für Verträge, die nach dem 01. Januar 2009 abgeschlossen wurden, übertragen werden. Bei älteren Verträgen sind sie verloren – was ein weiterer Grund ist, den Wechsel der Gesellschaft gut zu überlegen.
Ist ein Wechsel beschlossene Sache, dann gilt es, für einen nahtlosen Übergang in der Krankenversicherung zu sorgen. Das erfordert schon die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Krankenversicherung. Wird eine Versicherung zum 31.12. gekündigt, muss der neue Vertrag zum 01.01. beginnen. In der Regel ist die Vorversicherung und die Folgeversicherung der Gesellschaft auch nachzuweisen, damit die Kündigung wirksam wird und die neue Versicherung auf die Anrechnung von Wartezeiten eingeht.
Petra Müller