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Was zahlt mein Chef? Der Arbeitgeberzuschuss in der PKV 2011

Autor: Sven-Hennig | Erstellt am: 28.09.2010 | Gelesen: 3526
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Änderungen durch die Gesundheitsreform - Mehr Zuschuss von dem Arbeitgeber für die Private Krankenversicherung

GF Sven Hennig
GF Sven Hennig
Laut Regierungskreisen wird der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zum 01. 01. 2011 von derzeit 14,9 % auf 15,5% angehoben. Das Kabinett hat die Gesundheitsreform für das Jahr 2011 beschlossen. Welche weitreichenden Veränderungen sich dadurch ergeben, können Sie in dem speziellen Beitrag auf dem Online-Portal nachlesen. "Änderungen durch die Gesundheitsreform 2011"

Dadurch ändert sich auch der Höchstzuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer zum 01. Januar. Bekommen diese derzeit (2010) maximal 50% ihres Krankenversicherungsbeitrages, gedeckelt auf 262,50 EUR erstattet, so wird es zukünftig etwas mehr sein.

Durch den Anstieg des Beitragssatzes der GKV um 0,6%, erhöh sich der Arbeitgeberzuschuss auf maximal: 273,75 EUR also um exakt 11,25 EUR monatlich.

Dazu kommt ein Zuschuss zur Privaten Pflegeversicherung von max. 36,56 EUR (Sachsen: 17,81 EUR)

Bitte beachten Sie auch weiterhin, das der Zuschuss des Arbeitgebers maximal 50% des Beitrages, begrenzt auf den oben genannten Höchstbeitrag beträgt. Bei mitversicherten Ehepartnern bzw. Kindern gilt dieser als maximaler Gesamtzuschuss.

Wie kommt dieses nun zu Stande:

Derzeit berechnet sich der Arbeitgeberzuschuss aus der Beitragsbemessungsgrenze von 3.750 EUR, multipliziert mit dem Arbeitgeber (AG) Anteil der Krankenkasse (GKV), also 7,0%.

Bleibt nun (so wie derzeit geplant) die Beitragsbemessungsgrenze konstant, so errechnet sich der Arbeitgeberzuschuss gem. 257 SGB V ab 01. Januar wie folgt:

15,5% Beitrragssatz, davon tragen Arbeitnehmer 7,3 + 0,9% und Arbeitgeber 7,3%

7,3% x 3.750 EUR = 273,75 EUR

Um eine Anpassung müssen sich Arbeitnehmer nicht selbst kümmern. Geben diese Ihre Arbeitgeberbescheinigung für 2010 rechtzeitig im Lohn-/ Personalbüro ab, so wird der maximale Zuschuss automatisch berechnet.

UPDATE: Noch nicht beschlossen, aber im Gespräch ist eine Senkung der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV von derzeit 3.750 EUR auf 3.712,50 EUR (44.500 EUR jährlich von derzeit 45.000 EUR).

Damit ergäbe sich dann eine neue Berechnung des Arbeitgeberzuschusses:

7,3% x 3.712,50 EUR = 271,01 EUR

Ob es tatsächlich zu dieser Senkung kommt, werden erst die weiteren Wochen zeigen.

Wer jetzt aber denkt "schnell in die PKV", der sei gewarnt. Nicht für jeden der darf ist die Private Krankenversicherung auch das richtige Produkt. Der Wechsel in die PKV sollte sehr gut überlegt sein, denn dieser ist eine Lebensentscheidung. Um den (möglichen) Umstieg planbarer zu machen, stehen Ihnen einige Unterlagen zur Verfügung, die Sie gern kostenfrei downloaden können:

Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung

Leitfaden zur Auswahl der geeigneten PKV

Kriterienfragebogen zum kostenfreien Download

Damit ergäbe sich dann eine neue Berechnung des Arbeitgeberzuschusses:

7,3% x 3.712,50 EUR = 271,01 EUR

 
 
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