Albert Lackner ist Gründer der Concilium® Management Consultants und seit 15 Jahren in der Personalb
. Arbeitszeugnisse auszustellen ist für Arbeitgeber ein zweischneidiges Thema, denn einerseits sind sie verpflichtet eine sachlich richtige Beurteilung zu schreiben und andererseits muss sie auch wohlwollend sein, d.h. ein Zeugnis darf nicht dazu führen, dass die Aufnahme einer neuen Tätigkeit verwehrt bleibt. Am besten wird dieser Sachverhalt bei der Beurteilung einer schlechten Leistung klar. Besinnt sich der Arbeitgeber auf die Verpflichtung der richtigen Darstellung einer ungenügenden Leistung im Zeugnis, dann könnte es sein, dass der Kandidat Schwierigkeiten hat eine neue Arbeitsstelle zu bekommen. Daher muss das Arbeitszeugnis in sachlich richtige und trotz schlechter Beurteilung in wohlwollende Worte gefasst werden. Diese Vorgehensweise riecht nach sprachlicher Akrobatik und in der Tat wird mit vorsichtigen oder verklausulierten Beschreibungen gearbeitet.
Viele der benutzten Ausdrucksweisen sind geläufig. So bedeutet die Beurteilung „…hat stets zur vollsten Zufriedenheit…" eine sehr gutes Urteil, aber „…hat zur vollsten Zufriedenheit…" ein gutes Urteil. Darüber hinaus gibt es für jede Benotung ergänzende Formulierungen, die eine Beurteilung nach oben oder unten verändern. Schlecht kann es sein, wenn bestimmte Formulierungen, die vorhanden sein sollten, ganz fehlen. Für den Laien ist es nicht einfach alle diese Formulierungen und Feinheiten in ihrem Zusammenhang zu verstehen. Unterstützung und Rat geben Fachleuten, die im Internet oder in den Branchen Telefonbüchern zu finden sind.