Nach der
Reform der gesetzlichen Rentenversicherung in den Jahren 2000 und 2001 wurde die gesetzliche Rente für Arbeitnehmer von 70 auf 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens reduziert. Um einen Anreiz für eine privat finanzierte Altersvorsorge zu schaffen, sollte eine staatliche Förderung durch Zulagen oder Steuerminderungen erfolgen. Die durch staatliche Zulagen
geförderte Altersvorsorge wurde nach dem damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester,
Riester Rente genannt. Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen Arbeitnehmer 4 Prozent ihres Vorjahresnettoeinkommens als Eigenleistung in einen Riester Rentenvertrag einzahlen.
Die staatliche Zulage muss vom Förderberechtigten beantragt werden. Geschieht dies vier Jahre nacheinander nicht, verfällt der Anspruch. Um dem entgegenzuwirken, bieten die meisten Versicherer ihren Kunden einen Dauerzulagenantrag an. Für den Versicherten bedeutet dies, er muss den Zulagenantrag nur einmal ausfüllen und nicht jedes Jahr einen neuen Antrag stellen. Es ist in Einzelfällen möglich, dass die Sonderausgabenabzugsregelung für den Versicherten günstiger ist als die Inanspruchnahme des staatlichen Zuschusses. Die Finanzämter nehmen im Rahmen der jährlichen Steuererklärung eine sogenannte Günstigerprüfung vor und wenden auf jeden Fall die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung an.
Riester Rentenversicherungen sind eine Form der privaten Altersvorsorge, die eine Garantierente beinhalten müssen. Diese garantierte Mindestrente sichert dem Kunden zu, dass er im Minimum eine Verrentung aller bis zum Rentenbeginn eingezahlten Beiträge einschließlich der staatlichen Förderung als lebenslange Leibrente erhält. Die Anbieter sind vom Gesetzgeber verpflichtet worden, ihre Produkte nach dem Alterseinkünftegesetz zertifizieren zu lassen, um das Einhalten aller gesetzlichen Vorgaben zu dokumentieren. Riester-Rentenverträge können weder beliehen noch abgetreten werden. Sie sind vor Pfändungen geschützt und dürfen bei einer Vermögensaufstellung nicht berücksichtigt werden.
Das beinhaltet auch einen Verwertungsausschluss für Langzeitarbeitslose, die Arbeitslosengeld nach Hartz IV beziehen. Die Riester Verträge müssen nicht aufgelöst werden. Sie sind unangreifbar. Der Abschluss einer staatlichen Zulagenrente nach Riester eignet sich besonders für Familien mit Kindern sowie für Arbeitnehmer mit einem relativ geringen Einkommen. Für Besserverdienende und Personen, die nicht zum Kreis der Förderberechtigten gehören, stehen staatlich geförderte private Altersvorsorgemöglichkeiten zur Verfügung, die über eine entsprechende Steuerentlastung wirksam werden. Es ist eine Vertragsmindestlaufzeit von 15 Jahren festgelegt. Bei Rentenbeginn kann der Versicherte sich maximal 30 Prozent des Vertragsguthabens als einmalige Kapitalleistung auszahlen lassen. Die restlichen 70 Prozent müssen auf jeden Fall verrentet werden. Riester Renten können aber zur Finanzierung von selbst genutzten Immobilien eingesetzt werden.
Im Volksmund wird dieses Verfahren Wohn-Riester genannt. Wenn der Versicherte ein Haus oder eine Wohnung kauft, kann er bis zu 100 Prozent des aktuellen Vertragsguthabens aus seinem Riester Rentenvertrag entnehmen und in die Finanzierung einfließen lassen, ohne seinen Anspruch auf staatliche Förderung zu verlieren. Für die
Riester-Rente gilt wie für jede andere private Rentenversicherung auch, dass eine Rentengarantiezeit eingeschlossen werden kann. Unter Rentengarantiezeit versteht man, dass für diesen Zeitraum die Rente über den Tod des Versicherten hinaus weitergezahlt wird.
Es gibt verschiedene Modelle, bei denen auch eine aktive Hinterbliebenenversorgung eingebaut werden kann. Wenn der Versicherte verstirbt, wird das noch vorhandene Vertragsguthaben ermittelt und in eine Hinterbliebenenrente umgewandelt. Es ist ebenfalls möglich, das Vertragsguthaben nach dem Tod des Versicherten in einen Riester-Rentenvertrag des Partners zu übertragen.
Thomas Lellesch