Unter dem Begriff Islamic Finance-System werden Finanzdienstleistungen zusammengefaßt die in Übereinstimmung mit den religiösen Regeln des Islam und der Scharia versuchen ihre Geldgeschäfte abzuwickeln. Diese Art von Geldgeschäften wird dann als scharia-konform oder koran-konform bezeichnet.
Tragende Säulen dieses Systems sind das Zinsverbot (~Riba), das Verbots der Spekulation (~
Gharar) und das Glücksspielverbot jeglicher Art (~
Maysir, Quimar). Das der uns im Westen bekannte klassische Kredit somit auch Verboten ist, haben die islamischen Banken neue Kreditformen entwickelt. Sie basieren auf Sachmittelkrediten wie etwa dem
Murabahah. Hierbei kauft die Bank im Auftrag des Kunden ein gewünschtes Gut und verkauft es an diesen Kunden mit einem Aufschlag weiter. Der Kunde hat die Möglichkeit Raten zu tätigen In einem herkömmlichen westlichen Bankgeschäft würde der Kunde einen Kredit aufnehmen, das Gut selber kaufen und dann den Kredit mit Zinsen abzahlen und das erworbene Gut würde eventuell als Sicherheit für den Kredit dienen.
Weitere feste Komponente im Islamic-Finance-system ist der Arbun, eine nicht zurückzahlbare Anzahlung eines Käufers, die an den Verkäufer nach dem Zustandekommen des Verkaufsvertrages gezahlt wird. Sie dient quasi als Sicherheit, dass der Kaufvertrag zum frist und pflichtgemäß erfüllt wird.
Weitere Nischen des Islamic Banking sind die islamische Versicherungen, sowie die Islamische Anleihe (~Sukuk). Beim Sukuk wird statt eines Zinses ein unternehmerischer Erlös wie beispielsweise Miete an den Gläubiger gezahlt. Interessant ist dabei, dass die Mieterlöse häufig an Zinsindizes, so an den Euribor gekoppelt wird. Überwacht wird das Ganze islamische Finanzwesen vom "Scharia-Board" des Dow Jones Islamic Market Indexes. Es hat die höchste Autorität und besteht aus sechs internationalen Vertretern aus Syrien, Pakistan, Bahrain, Saudi-Arabien, den USA und Malaysia.
Islamic Finance wird bezeichnet, das Finanzdienstleistungen in Übereinstimmung mit den religiösen Regeln des Islam und der Schari'a unbedingt im Einklang stehen. Umfasst werden alle Finanzgeschäfte, die den islamischen Regeln des allgemeinen Zinsverbots (Riba), des Verbots der Spekulation (Gharar) und des Verbots des Glücksspiels (Maysir, Quimar) unterliegen. Das allgemeine Zinsverbot verbietet es Banken Geldzinsgeschäfte durchzuführen, die aber Grundlage für das normale Kreditgeschäft von Banken sind. Um dennoch Kreditgeschäfte machen zu können, wurden von den Banken neue Kreditformen auf Basis von Sachmittelkrediten entwickelt, die zur Schari'a konform sind.
Was ist Murabahah: Islamische Banken die Schari'a konform sind müssen deshalb besondere Finanzierungsinstrumente wählen hier kauft eine Islamische Bank im Auftrag eines Kunden ein bestimmtes Gut und verkauft es an diesen Kunden mit einem Aufschlag weiter. In einem herkömmlichen Bankgeschäft würde der Kunde einen Kredit aufnehmen, das Gut selber kaufen und dann den Kredit mit Zinsen abzahlen und das erworbene Gut würde evtl. als Sicherheit für den Kredit dienen. Er wäre nur hauptsächlich mit den abzahlen der Zinsen beschäftigt und die Tilgung geradet daher im intresse der herkömmlichen Banken im Hintergrund.Dies wäre jedoch nicht Schari'a und islamkonform.
Diese Form der Finanzierung wäre jedoch nicht Schari'a konform, da hier das Zinsverbot verletzt würde. Stattdessen erwirbt die Bank das Gut und verkauft es an den Kunden mit einem Aufschlag weiter, wobei dieser die Möglichkeit erhält, den Kaufpreis in Raten zu zahlen.
Musharaka:
Eine weiteres beispiel für Islamische Banken die Schari'a konform arbeiten sind: Zur Finanzierung von Firmen beteiligt sich eine Bank für eine bestimmte Zeit an einem Unternehmen und erhält dafür einen festgelegten Prozentanteil am Gewinn. Verdient die Firma wenig oder geht pleite, trägt die Bank das Risiko mit.
Zinslose Kredite bringen die Menschen einander näher, während Zinsen die Menschen voneinander entfernen.
Gharar: Ist ein Verbot von Spekulation und Optionsgeschäften.
Verstärkt wird daher Verbot sowie Options sowie Spekulationgeschäften auch damit, dass nichts verkauft werden kann, das man nicht besitzt.Verboten sind auch Wucherpreise. Fondsmanager dürfen auch keine Aktien von Unternehmen kaufen, die ihr Geld auch mit Zinseinnahmen verdienen wie zum Beispiel Banken.
Maysir: Ist ein Verbot von Glückspielaktivitäten,Alkohol, Tabak, Schweinefleisch sowie Erotikgeschäft. Darunter fällt auch die Zufälligkeit des Erhalts einer Leistung, wie bei einer Versicherung.
Arbun
Ein Arbun ist eine nicht zurückzahlbare Anzahlung (deposit) eines Käufers, die an den Verkäufer nach dem Zustimmen des Verkaufsvertrages gezahlt wird. Sie dient quasi als Sicherheit, dass der Kaufvertrag zum vorgegebenen Zeitpunkt pflichtgemäß erfüllt wird.
Sukuk
Der Sukuk ist eine sharia-konforme Anleihe, bei der statt eines Zinses eine unternehmerischer Erlös wie z. B. Miete an den Gläubiger gezahlt wird.
islamischen Anleihen (Sukuk) ist die Annahme von Zinsen für verliehenes Geld verboten. Ausdrücklich erlaubt der Koran jedoch die Verteilung von Gewinnen. Um das Zinsverbot einzuhalten, müssen die Zinszahlungen durch „religionsverträgliche" Gewinngutschriften ersetzt werden. Islamischen Anleihen sind damit ein Instrument des Islamic Banking.