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Der Jahreswechsel hat gerade im Gesundheitsbereich einige Änderungen mit sich gebracht. Zwar wurde einerseits der einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenkasse um 0,6 Prozentpunkte auf 15,5 % angehoben, andererseits wurde die Beitragsbemessungsgrenze etwas abgesenkt, was für einige Angestellte etwas Entlastung bringen dürfte.
Seit dem 1. Januar 2011 werden nämlich nur noch bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.712,50 Euro Krankenkassenbeiträge berechnet, zuvor lag die Grenze bei 3.750 Euro. Ebenfalls gesunken ist auch die Versicherungspflichtgrenze. Denn gesetzlich Versicherte können jetzt bereits mit einem Brutto-Jahresgehalt von 49.500 Euro in die Private Krankenversicherung wechseln, die Grenze wurde somit um 250 Euro nach unten gesenkt. Da auch die Drei-Jahres-Frist weggefallen ist, müssen Wechselwillige nicht mehr drei Jahre, sondern nur noch ein Jahr mit ihrem Einkommen über der Versicherungsgrenze liegen.
Für 2011 ist ebenfalls eine Reform der Pflegeversicherung vorgesehen. Diese soll um eine private Säule ergänzt werden, in Form einer kapitalgedeckten Zusatzversicherung, die dem Prinzip der Riester-Rente ähnelt. Das ist aus dem Grund dringend erforderlich, weil immer deutlicher wird, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung hinten und vorne nicht ausreichen, um die im Pflegefall anfallenden Kosten abzusichern. Inwieweit dieses Vorhaben tatsächlich umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Eine Reform ist auf jeden Fall notwendig, da nach Aussagen des GKV-Spitzenverbands-Vorstand Kiefer spätesten im Jahr 2014 die Ausgaben nicht mehr durch Einnahmen oder Rücklagen finanziert werden können.
Auch bei den Lebensversicherten dürfte sich in diesem Jahr ziemlicher Missmut breit machen. Denn nach einem Bericht des „Hamburger Abendblatt" haben 23 von 40 befragten Versicherungsunternehmen angekündigt, in 2011 die Zinsen auf den Sparanteil zu senken, was niedrigere Überschussbeteiligungen für die Versicherten bedeutet. Allerdings sollten Versicherte nichts überstürzen und übereilt kündigen, denn eine Kündigung würde hohe Gebühren und Kosten mit sich ziehen. Im Fall der Fälle ist es empfehlenswert, einen Policenverkauf auf dem Zweitmarkt vorzuziehen. Alternativ kann man auch seine Lebensversicherung beleihen, also ein so genanntes Policendarlehen aufnehmen.
Daniel Franke