Seit 2005 sind die Leistungen für Zahnersatz seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen stark reduziert. Routineuntersuchungen beim Zahnarzt werden von den Krankenkassen noch bezahlt. Mit einer zusätzlichen privaten Zahnzusatzversicherung können Sie hohe Kosten für Zahnersatz stark reduzieren. Generell leistet die gesetzliche Versicherung nur dann, wenn:
- es medizinisch notwendig ist, eine Behandlung durchzuführen
- wenn die entsprechende Behandlung in Form eines Befunds im im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen aufgeführt ist
- die Versorgung des Befundes im Leistungskatalog der Kassen aufgeführt ist
- und die Behandlung oder Durchführung bei einem zugelassenen Kassenarzt stattfindet.
Das bedeutet beispielsweise, daß bei dem Zahnarztpatienten nur dafür gesorgt werden muß, daß dieser nach einer Behandlung wieder schmerzfrei ist und wieder kauen kann. Wenn allerdings eine Zahnkrone farblich an die umliegenden Zähne angepaßt werden soll, dann geht es in die Richtung der ästhetischen Zahnmedizin beziehungsweise Zahnverschönerung. Daß der Patient wieder schmerzfrei ist und kauen kann, wird in die Regelversorgung eingestuft. Zusätzlich zu dieser Regelversorgung gibt es seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen noch den sogenannten Festzuschuß. Der Festzuschuss beträgt derzeit 50% der erstattungsfähigen, im Leistungskatalog aufgeführten, Kosten...
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