Der Allgemeine Debitoren- und Inkassodienst - Ihr Partner im Forderungsmanagement
Nur nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierte
Inkassounternehmen wie der Allgemeine Debitoren- und Inkassodienst dürfen für seine Mandanten sowohl das vorgerichtliche Inkassoverfahren als auch das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren für unbestrittene Forderungen durchführen. Im Rechtsdienstleistungsgesetz sind die Kosten für das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren einheitlich auf einen Pauschalbetrag von 25,00 Euro zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer festgelegt. Somit wird das Kostenrisiko für Mandanten im gerichtlichen Mahnverfahren erheblich reduziert und der Einsatz des gerichtlichen Verfahrens für Mandanten attraktiver als bisher. Die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens ermöglicht Inkassounternehmen höhere Chancen, die Forderung für den Mandanten einzutreiben.
Der Griff zu gerichtlichen Maßnahmen ist häufig für Mandanten der einzige, effektive Weg, um offene Forderungen geltend zu machen, wenn alle Schritte im
vorgerichtlichen Inkassoverfahren erfolglos waren. Der Allgemeine Debitoren- und Inkassodienst geht im Umgang mit seinen Schuldner behutsam vor, da die Imagewahrung seiner Mandanten für ihn im Vordergrund der täglichen Arbeit des Forderungsmanagements steht. Schließlich wird nicht jeder Schuldner ein Schuldner bleiben. Im besten Fall wird er wieder ein zahlender, `guter´ Kunde sein.
Sowohl im vorgerichtlichen als auch im gerichtlichen Mahnverfahren steht der Allgemeine Debitoren- und Inkassodienst seinen Mandanten als kompetenter Partner zur Seite. Vor der Einleitung des
gerichtlichen Mahnverfahrens werden eine Vielzahl von Informationen geprüft. Erst nach Rücksprache und auf ausdrücklichen Wunsch des Mandanten beantragt ADU-Inkasso die Erlassung eines Mahnbescheids gegen den jeweiligen Schuldner. Erhebt der Schuldner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid, kann der Erlass des Vollstreckungsbescheides bei Gericht beantragt werden. Mit dem Vollstreckungsbescheid - der auch als Titel oder Titulierung bekannt ist - kann das Inkassounternehmen, sofern kein Widerspruch seitens des Schuldners gegen den Vollstreckungsbescheid bekannt wird, weitere Maßnahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens wie bspw. die Pfändung von Mobiliar, Konten oder des Gehaltes veranlassen. Die Meldungen an die entsprechenden Gerichte erfolgt fast ausschließlich auf elektronischem Weg, so dass eine schnelle Bearbeitung für den Mandanten erfolgen kann. Mit einem im gerichtlichen Verfahren erwirkten Titel kann die Forderung langfristig geltend gemacht werden, da diese erst nach 30 Jahren verjährt.
Vorteile:- Schnelle und effektive Beitreibung aus einer Hand
- ADU-Inkasso ist Ansprechpartner für Mandant und Schuldner
- Hohe fachliche Kompetenz der Ansprechpartner im Schuldnerdialog
- Individuelle Situationsanalyse, ob ein gerichtliches Mahnverfahren wirtschaftlich sinnvoll ist
- einheitliche, im Verhältnis geringe Kosten
- Erfahrung im Umgang mit Gerichten etc.
- schnelle Bearbeitung durch digitale Vernetzung der Gerichte
- Verjährungsfrist von 30 Jahren
Der Allgemeine Debitoren- und Inkassodienst bietet TÜV-geprüftes Inkasso und effektives Forderungsmanagement schnell, sicher, transparent sowie kostenoptimiert aus einer Hand.