Vorsicht Falle!
„Ein Klick genügt und schon bin ich drin" Was vor über 10 Jahren als harmlose Werbung begann, kann heute zu einem teuren Vergnügen werden.
Man kann gar nicht genug aufpassen. Wer sich im World Wide Web oder kurz gesagt Internet bewegt, muss heute sehr vorsichtig sein. Viele Schwarze Schafe versuchen mit unlauteren Methoden die Geldbeutel Ahnungsloser zu plündern. Nicht nur Onlinebanking kann teuer werden, manchmal reicht schon ein Klick und man hat nicht wissend einen kostenpflichtigen Vertrag im Netz mit einem Anbieter abgeschlossen. Selbst Profis stolpern gelegentlich in diese versteckten Fallen.
Wenn dann nach zwei Wochen, also nach Ablauf der rechtlichen Widerspruchsfrist, eine Rechnung, meist per Mail, im Email-Briefkasten landet, ist der Ärger groß, auch wenn es sich überwiegend um Beträge unter 100 Euro handelt. Doch selbst der, der sein Missgeschick rechtzeitig bemerkt und per Einschreiben sofort schriftlich widerruft, sieht sich in der Folge häufig aggressiven Erpressungsversuchen seitens der Anbieter gegenüber.
Im folgenden authentischen Fall, lediglich der Name des Opfers wurde geändert, sucht Herr S nach Freeware im Netz. Auf der Seite "www.downloadservice.de" wird er fündig. Lediglich die Registrierung muss vorher erfolgen. Etwas naiv übersieht er das Kleingedruckte und schneller als ihm lieb ist, ist er für ein volles Jahr kostenpflichtiges Mitglied. Doch er bemerkt sein Malheur, bevor er auch nur irgendeinen Service des Anbieters in Anspruch genommen hat. Am folgenden Tag schickt er ein Einschreiben mit der Kündigung an den Anbieter, die "Content 4 u GmbH" in Leipzig. Die Einschreibegebühren ärgern, doch die Sache ist für Herrn S damit erledigt.
Weit gefehlt. Nach nur zwei Wochen trifft per Mail die erste Rechnung ein. Er hält das für ein Versehen und schickt der Leipziger Gesellschaft die Nummer des Einschreibens. Und wieder glaubt Herr S, dass die Sache nun erledigt sei. Leider irrt er schon wieder. Es folgt eine erste Mahnung, seine Antwort und weitere vier Mahnbescheide von Seiten der "Content 4 u GmbH". Der Ton der Gesellschaft verschärft sich spürbar. Es wird öffentlich gedroht, rechtliche Schritte einzuleiten, falls keine Zahlung erfolgt.
Der Fall des Herrn S ist kein Einzelfall. Immer wieder versuchen unseriöse Anbieter im Netz Geld unbedarfter Personen zu erpressen. Und es gelingt ihnen auch allzu oft. Das muss nicht sein. Herr S hätte nach dem Abschicken des Einschreibens gar nicht weiter reagieren müssen. Die Sache ist rechtlich zu seinen Gunsten erledigt.
Doch auch derjenige, der nicht schriftlich gekündigt hat, muss meist nicht zahlen. Sehr gute Tipps dazu gibt es auf der Seite: www.computerbetrug.de/..
Man kann seinen Fall auch der Verbraucherzentrale melden, die solche Fälle sammeln und die entsprechenden Firmen gegebenenfalls auf eine schwarze Liste setzen. www.verbraucherzentrale.de
Wer die Möglichkeit hat, sollte die Pression zudem öffentlich machen. Negative Publicity ist Gift für Firmen wie die obige. Die Mitgliedschaft in dubiosen Firmen wie die der "www.downloadservice.de" lohnt nicht, da man Freeware, wie der Name schon sagt, umsonst auf vielen Seiten von Computerzeitschriften gefahrlos und kostenlos downloaden kann.