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Vorsicht bei Kündigung der Riester-Rente

Autor: finpro | Erstellt am: 15.09.2010 | Gelesen: 1199
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateArateB
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(Online-Artikel.de) - Wer einen Riester-Vertrag kündigen möchte, sollte sich über die Konsequenzen im Klaren sein.

Häufig wird ein Riester-Vertrag gekündigt, um an das gesparte Kapital heranzukommen. Doch das nominal im Riester-Vertrag vorhandene Kapital steht überhaupt nicht zur Verfügung. Bei einer Kündigung müssen die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Je nach Einkommens- / und Familiensituation kann dies einen großen Teil des Vertragswertes ausmachen. Die Riester-Rente kündigen lohnt daher häufig nicht.

Alternativen zur Kündigung

Riester-Verträge werden in der Regel aus zwei Gründen gekündigt. Zum einen weil die Beiträge nicht mehr aufgebracht werden können und zum anderen, weil man mit dem Anbieter oder den Vertragsbedingungen unzufrieden ist und nun zu einem anderen Anbieter wechseln möchte.

Sollte man die Beiträge nicht mehr aufbringen können, gibt es zwei Alternativen zur Kündigung. Man kann den Beitrag vorübergehend aussetzen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder einsteigen. Der Vertrag läuft dann wie vorgesehen weiter. Die andere Möglichkeit ist, den Beitrag dauerhaft auszusetzen. Hier wird der Vertrag dann bis zu dem vorgesehenen Rentenbeginn beitragsfrei gestellt. Sie bekommen dann wie vorgesehen eine Rente, auch wenn diese durch die Beitragsfreistellung natürlich deutlich geringer ausfällt.

Sowohl in der Beitragspause als auch bei der Beitragsfreistellung  verzinst sich das bereits in dem Vertrag enthaltene Guthaben weiter. Für die Zeiten, in denen keine Eigenbeitrag geleistet wird, besteht allerdings auch kein Anspruch auf staatliche Förderung.

Wenn man mit dem derzeitigen Anbieter oder den derzeitigen Vertragsbedingungen unzufrieden ist, kann man das Guthaben in dem Riester-Vertrag auf einen neuen Vertrag bei dem gleichen oder einem neuen Anbieter übertragen. Hierfür werden allerdings Gebühren fällig und zusätzlich entstehen bei dem neuen Vertrag wieder Abschlusskosten. Damit ein Wechsel lohnt, muss der angestrebte Vertrag im Verhältnis zum Altvertrag schon deutlich besser sein.

Trotz möglicher Alternativen kündigen

Soll der Vertrag trotz der entstehenden Nachteile gekündigt werden ohne das eine neuer Riester-Vertrag abgeschlossen wird, ist das Vorgehen hierbei sehr einfach. Man kündigt den Vertrag bei seinem Anbieter zum nächstmöglichen Zeitpunkt und gibt in der Kündigung an, dass das Guthaben nicht in einen neuen Vertrag übertragen sondern ausgezahlt werden soll.

Philipp Fey
 
 
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