EAS Schadenshilfe AG
Wir wurden in letzter Zeit häufig mit Anlegern konfrontiert, die trotz Investition in sicher scheinende Anlageprodukte um beträchtliche Summen geprellt wurden.
Abzocke mit System
Den Anlegern wird zunächst eine „Garantie“ vorgegaukelt. Dabei handelt es ich nur im eine nominelle Kapitalgarantie: Trotz Garantie, in zwölf Jahren z.B. 100.000 Euro zurückzugeben, ist dieser Betrag in zwölf Jahren inflationsbedingt maximal die Hälfte wert. Eine solche Kapitalgarantie garantiert also in Wahrheit 50 Prozent Geldverlust. Angesichts umfassender Versprechungen lassen sich die Anleger verleiten, nicht nur Eigenkapital einzusetzen, sondern auch Kredite aufzunehmen. Ihnen wird eingeredet, die Gesamtsumme weit über den Kreditkosten anlegen zu können.
Ein Beispiel: Ein Anleger hat 100.000 Euro. Er nimmt einen Kredit von 200.000 Euro auf und glaubt, dass für ihn 300.000 Euro äußerst gewinnbringend arbeiten. Bezogen auf diesen Betrag fallen rund 42.000 Euro an Einstiegskosten an (Banken, Versicherungen, Keilerorganisationen und Staat schneiden kräftig mit). Der Kunde hat also schon bei Vertragsunterzeichnung 42 Prozent des investierten Eigenkapitals in den Sand gesetzt. Während der Produktlaufzeit werden zudem hohe Verwaltungskosten verrechnet. Aus finanztechnischen Gegebenheiten erwirtschaftet das Produkt in der Regel nicht einmal so viele Zinsen, wie für den Kredit anfallen. Die kreditgebende Bank verlangt daher nach ein bis zwei Jahren Sicherheiten oder Nachzahlungen, damit der Kredit wieder gedeckt ist.
Je aufwendiger der Verkaufsprospekt, je mehr Garantien und Zinsen versprochen werden, desto sicherer ist in der Regel der Kapitalverlust.
Kostenfalle Ausstieg
Die Abzocke wird transparent, wenn sich der Anleger entschließt auszusteigen. Nebst Verwaltungskosten fallen bei Auflösung enorme Rücknahmeabschläge und sieben Prozent Versicherungssteuer (Österreich) an. Nach einem Jahr betragen die laufenden Kosten zuzüglich Ausstiegskosten etwa 38.000 Euro, 38 Prozent des eingesetzten Kapitals. Bei einem Ausstieg nach einem Jahr hat der Kunde also schon 80 Prozent des Eigenkapitals verloren. Obige Berechnung unterstellt, dass es im Investitionszeitraum keinen Kursverlust gab. Fallen zwischen Abschluss und Auflösung die Kurse, bekommt der Kunde von seinen 100.000 Euro nichts mehr zurück. Er muss sogar noch beträchtliche Summen aufwenden, um der Bank den Kredit zurückzuzahlen.
Daher Vorsicht …- Bei Produkten mit „Kapitalgarantie“, wenn nebst Eigenmitteln ein Kredit aufzunehmen ist
- Bei seriös klingenden Produktnahmen (Swiss, Select, Super Plus, Invest etc.). Auch wenn dahinter Namen seriös wirkender Großbanken stehen, sind Sie vor obigem Mechanismus nicht gefeit
- Wenn man Ihnen mehr Zinsen verspricht, als Sie für einen Kredit zahlen
- Bei ausländischen Gesellschaften. Sitzt der Garant auf den Caymen Islands, ist eine Rechtsverfolgung praktisch aussichtslos
Einen Aktuellen Fall lesen Sie in unserm Beitrag – Radikalschlag!!! Anleger schlagen gemeinsam zurück!!! http://www.gomopa.net/Finanzforum/Betrug-Sonstiges/Radikalschlag-Anleger-schlagen-gemeinsam-zurueck.html
Unsere EmpfehlungLassen Sie sich vom Vermittler schriftlich bestätigen, was Sie zurückbekommen, wenn Sie das Produkt eine Woche nach Abschluss auflösen. Achten Sie darauf, dass der Bestätiger Geld hat, damit Sie mit Schadenersatzansprüchen nicht leer laufen. Suchen Sie direkten Kontakt zu Investmentgesellschaft. Sie werden überrascht sein, wenn Sie statt manchen renommierten Unternehmens einen Briefkasten vorfinden.
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