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Von der Abgeltungssteuer profitieren

Autor: hartlrobert | Erstellt am: 02.06.2008 | Gelesen: 1343
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Die Abgeltungssteuer kommt. Was das genau bedeutet und man als Sparer davon profitieren kann, zeigt dieser Artikel.

AbgeltungssteuerAb 2009 tritt die Abgeltungssteuer in Kraft. Damit werden auf Zinsen, realisierten Anlagegewinnen und Dividenden künftig 25% pauschal Abgeltungssteuer fällig. Dazu kommen noch 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Dieser enorme Einschnitt der Abgeltungssteuer ist wahrscheinlich eine der größten Steuererhöhungen in letzter Zeit und vermindert auch die geplanten Renditen der Altersvorsorge meist um über 25%.

Ab 2009 ist es daher egal, wie lange man Wertpapiere behalten hat. Die zwölfmonatige Spekulationsfrist entfällt, ebenso werden Ausgaben für das Sparen mit einem Pauschbetrag pauschal auf 801 Euro (falls unverheiratet) gedeckelt.

Hintergrund ist, dass im renditenstarken Geldanlagenbereich die Steuerehrlichkeit und damit die Steuererfassung mehr als lückenhaft war. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer als Pauschalsteuer greift der Staat nun eine Ebene früher direkt und vorweg auf 25% zu. Daher entfällt auch die Steuererklärung für diese Einkünfte.

Daher profitieren nur diejenigen von der Abgeltungssteuer, die regulär auf Ihre erfassten Einnahmen mehr als die neue Abgeltungssteuer bezahlen müssten - also vorwiegend reiche Menschen. Für alle, deren persönlicher Steuersatz unter 25% liegt, wird es definitiv finanziell schlechter. Wie man daher von Abgeltungssteuer profitiert kommt auf den persönlichen Steuersatz an. „Ärmere" profitieren von der Abgeltungssteuer vor allem dadurch, dass sie die neue Abgeltungssteuer umgehen. „Reiche" gewinnen dagegen, dass sie versuchen die Abgeltungssteuer ab 2009 zu nutzen. Beiden gemeinsam ist daher die Frage, wofür die Abgeltungssteuer hauptsächlich greift? Die Abgeltungssteuer trifft vor allem Aktionäre. Wer also an der Börse in Aktien investiert und die Wertsteigerungen als Gewinne realisiert, den wird die Abgeltungssteuer ereilen.

Wichtig sind hier insbesondere die zeitlichen Übergangsregeln und Fristen. Die Abgeltungssteuer trifft alle realisierten Gewinne auf Aktien, die Sie nach dem 1.1.2009 angeschafft haben. Für alle vor dem 1.1.2009 gekauften Aktien bleibt es bei der bisherigen Regelung (Bestandsschutz).

Für Fonds ist die Regelung leider nicht so einfach, denn es hängt maßgeblich von den Anlageschwerpunkten des Fonds ab, ob und wann die Abgeltungssteuer greift. Aktienfonds werden wie eine direkte Anlage betrachtet, so dass ausgeschüttete Gewinne der Abgeltungssteuer unterliegen - wenn Sie nach dem 1.1.2009 in den Fonds investieren. Ansonsten greift wieder der Bestandsschutz, so dass die Abgeltungssteuer nicht greift, selbst wenn der Fondsverwalter selbst intern die Aktien im Fonds umschichtet. Daher sind aktiv gemanagte Aktienfonds durchaus sehr interessant, weil diese Aktienfonds wenig Eingriffe und Korrekturen seitens des Anlegers selbst erfordern. Damit lässt sich der Abgeltungssteuer ein Schnippchen schlagen, selbst wenn Sie die Gewinne erst viel später als 2009 realisieren. Aufgrund einer aktuellen Stellungnahme der Regierung wird dieser Tatbestand auch nicht mehr geändert. Manche Berater empfehlen daher, alle Fondkäufe vorzuziehen - notfalls mit Hilfe eines Kredites vorfinanziert. Bedenkt man das hohe Risiko der letzten Alternative wird der Vorteil dieser Anlageform umso deutlicher.

Offene Immobilienfonds unterliegen auch grundsätzlich der Abgeltungssteuer, da ihre Ausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten.

Robert Hartl
 
 
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