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Volksinitiative fordert Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls

Autor: LenaKoch | Erstellt am: 11.11.2010 | Gelesen: 629
Kategorie: Politik - Gesellschaft & Soziales | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Im September des vergangenen Jahres wurde in der Bundeskanzlei eine Volksinitiative eingereicht, die mit 170 101 gültigen Unterschriften bekräftigt wurde.

Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls
Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls
Im September des vergangenen Jahres wurde in der Bundeskanzlei eine Volksinitiative eingereicht, die mit 170 101 gültigen Unterschriften bekräftigt wurde. Unter dem Namen „Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls" wurde darin eine Änderung der Bundesverfassung vorgeschlagen, die das Spielen mit Geld in einen ganz neuen Kontext rücken hätte können; eben im Dienste des Gemeinwohls.

Zentral innerhalb der Initiative ist der Vorschlag, dass man die Einnahmen aus Spielen wie Lotterie und Wetten vollumfänglich dafür einsetzen solle, verschiedene Bereiche der Gesellschaft zu unterstützen. So soll damit gemeinnützige Zwecke finanziert werden, die von Kultur über Sport bis hin zu sozialen Projekten reichen sollen. Auch die Einnahmen, die durch die Abgaben von Spielbanken und Casinos in die Haushaltskassen fließen, sollen innerhalb dieser initiative Verwendung finden.

Soweit - so gut. Beim Bundesrat stieß aber nicht alles, was in der Volkinitiative vorgeschlagen wurde auf Verständnis. Besonders stand das Bestreben der Initiative unter Kritik, wie die Abgrenzung der Kompetenzen von Bund und Kantonen von den Geldspielen von statten gehen sollen. Der Bundesrat kritisierte dies und führte an, dass durch dieses Bestreben der Initiative der gesetzgeberische Spielraum eingeschränkt würde. Damit könnte eine inkohärente und nicht vollständig umfassende Geldspielpolitik drohen. Weiterhin wurden an der Volksinitiative kritisiert, dass einige Bestimmungen besonders unscharf gehalten würden.

Aufgrund dieser Kritiken und einiger Bedenken um die praktische Umsetzbarkeit der Volksinitiative wurde vom Bundesrat nun vergangenen Monat ein Gegenentwurf veröffentlicht. Dieser soll die besagten Mängel beseitigen und dabei die Anliegen der Initiative berücksichtigen. Besonders der Diskussion um die gesetzgeberische Problematik wurde dort Aufmerksamkeit geschenkt und es wurde sich darauf geeinigt, dass der Bundesrat für die Gesetzgebung aller Geldspiele zuständig ist. Allerdings sollen dabei immer die Interessen der Kantonen berücksichtigt werden. Selbstverständlich umschließt diese Verantwortung zur Gesetzgebung auch die Pflicht von Bund und Kantonen, in ihren Handlungen den Gefahren von Geldspielen vorzubeugen.

Seitdem diese Bestimmungen vorgeschlagen wurden gingen noch einiges an Schriftverkehr zwischen Bundesrat und Kantonen hin und her. Insgesamt wurden die Verbesserungsvorschläge positiv aufgenommen, aber schon nach den ersten Berichten wurde klar, dass weitere Revisionen vonnöten sind. Denn ist die Volksinitiative„Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls" sicher ein wichtiger Schritt, Geldspiele sinnvoll in unsere Gesellschaft einzugliedern und aus der Unterhaltungsindustrie von Casino & Co einen weiteren Nutzen zu ziehen.
 
 
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