VGH Hessen Beschluss vom 04.12.2009 polnischer EU Führerschein muss auch nach dem 19.01.2009 erteilt, in Deutschland anerkannt werden.Es ging um eine Entscheidung vom VG Kassel (Juli 2009) die einen polnischen Führerschein erteilt am 02 Februar 2009 in SLUBICE (unsere Fahrschule), aufgrund der neuen 3.EU Führerscheinrichtlinie die zu teilen am 19.01.2009 in Kraft getreten ist, nicht anerkennen wollte, das höchste Verwaltungsgericht in Hessen, nämlich der VGH Hessen hat die Entscheidung vom VG Kassel nun aufgehoben.
Es war ein Kunde unserer Fahrschule, der nun mit seinem polnischen EU Führerschein auch ohne MPU in Deutschland fahren darf. Quelle: www.euro-pappe.de/vgh-hessen-04-12-2009.html mehr Infos unter: www.euro-pappe.de