Gegenstand eines unlängst vom Verwaltungsgericht Neustadt ergangenen Urteils war die Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids im Zusammenhang mit dem Abschleppen eines Kfz, das auf einem Behindertenparkplatz abgestellt war. Der Kläger hatte sein Fahrzeug vormittags vor dem Gebäude des Amtsgerichts in Ludwigshafen auf einem Behindertenparkplatz geparkt. Eine Politesse der beklagten Stadt Ludwigshafen wurde gegen 10:45 Uhr auf das Fahrzeug ohne ausgelegten Schwerbehindertenausweis aufmerksam. Nachdem sie vergeblich in dem Gerichtsgebäude nach dem Fahrer gesucht hatte, veranlasste sie gegen 11:28 Uhr das Abschleppen des Fahrzeugs. Die Kosten für das Abschleppen in Höhe von EUR 145,75 wurden dem Kläger auferlegt. Der Kläger erhob gegen den Bescheid Klage und trug vor, dass das Abschleppen unverhältnismäßig gewesen sei, da zum einen ein zweiter vorhandener Schwerbehindertenparkplatz nicht belegt war und zum anderen die Politesse ihn hätte in dem Gerichtsgebäude ohne Weiteres auffinden können, da er dort als Rechtsanwalt in einer Gerichtsverhandlung war. Das VG Neustadt wies die Klage ab.
Ein verbotswidrig auf einem Behindertenparkplatz abgestelltes Fahrzeug dürfe sofort abgeschleppt werden. Auch wenn noch ein weiterer Behindertenparkplatz zur Verfügung stehe, liege eine Funktionsbeeinträchtigung der Parkplätze vor. Angesichts der besonderen Hilfsbedürftigkeit müsse der vorgesehene Parkraum unbedingt und ungeschmälert zur Verfügung stehen, weil zumutbare Ausweichmöglichkeiten selten bestünden. Da diesem Belang allein durch ein zügiges und konsequentes Abschleppen von Fahrzeugen Nichtberechtigter effektiv Rechnung getragen werden könne, war die Politesse nicht verpflichtet, weitergehende Nachforschung anzustellen. Der Kostenbescheid sei daher rechtsmäßig ergangen.
VG Neustadt a.d. Weinstraße, Urteil vom 13.09.2011 - 5 K 369/11.N.W.
Artikel unter: www.lawmarket.de/articles/show/71/VG-Neustadt-Unbefugtes-Parken-auf-Behindertenparkplatz-rechtfertigt-sofortiges-Abschleppen-
Rechtsberatung ausschreiben:
www.lawmarket.de/reverse_auction_wizard/new_or_template
LAWMARKET UG haftungsbeschränkt
Erich Gensmantel
Ulmenstraße 6
73460 Hüttlingen
Tel:+49 (0 7361 / 8292507
Fax:+49 (03221-2329940
www.lawmarket.de
Die LAWMARKET UG (haftungsbeschränkt) ist Betreiber des Online-Marktplatzes LAWMARKET.de, der speziell für die Anbieter und Nachfrager von Rechts- und Steuerberatungsdienstleistungen entwickelt wurde. Der Marktplatz bietet Rechtsanwälten und Steuerberatern kostenlose Profilseiten und vielfältige Möglichkeiten zur Mandatsgewinnung. Mandanten können unverbindlich und kostenlos Aufträge und Rechtsfragen ausschreiben und Vergleichsangebote einholen.