Pflegestützpunkte
Diese sollen wohnortnah und flächendeckend eingerichtet werden. Pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige sollen hier künftig unabhängige und neutrale Beratung und Betreuung finden. Mitte 2008 wurde eine neue Pflegereform verabschiedet. Neben Änderungen der Leistungen und Zuschüsse wurde die Einrichtung von sogenannten Pflegestützpunkten als weitreichende Neuerung beschlossen.
Wie in der Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums vom Juni 2008 zu lesen war, soll "der Pflegestützpunkt in Zukunft die zentrale Anlaufstelle für Hilfesuchende und gleichzeitig der Ort sein, an dem pflegerische, medizinische und soziale Hilfs- und Unterstützungsangebote vermittelt und koordiniert werden.
Zu den vorrangigen Aufgaben eines Pflegestützpunktes gehören, neben der Organisation von Pflege auch die Unterstützung bei der Suche nach externer Hilfe, die Erledigung aller Formalitäten, die Erarbeitung entscheidungsreifer Anträge sowie die Erarbeitung und Durchführung eines Versorgungsplanes. Darüber hinaus gehend soll der Pflegestützpunkt nicht nur beratend sondern auch betreuend - begleitend dem Betroffenen und deren Angehörigen zur Seite stehen. Diese Betreuung soll die "Anpassung an veränderte Bedarfslagen" gewährleisten. So sollen Pflegestützpunkte über die reine Beratung hinaus ein sogenanntes Fallmanagement erbringen.
Bis 2011 sollen in Deutschland ca. 1000 bis 1200 Pflegestützpunkte wohnortnah und flächendeckend eingerichtet sein. In einigen Bundesländern sind die Vorbereitungen abgeschlossen andere Bundesländer haben in den Pflegestützpunkten bereits ihre Arbeit aufgenommen. Wo bereits Pflegestützpunkte eingerichtet wurden finden sie auf unserer Webseite. Diese wird ständig aktualisiert und ergänzt.
pflegestützpunkte-online.de - Gerhard Schanz