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Verteilungsgerechtigkeit

Autor: Malik1 | Erstellt am: 24.03.2011 | Gelesen: 942
Kategorie: Politik - Gesellschaft & Soziales | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Historie, Gegenwart, Bewertung - Eine Einführung

Gerechtigkeit (insb. Verteilungsgerechtigkeit) – kurzer Geschichtlicher Abriss

Gerecht ist dasjenige, was jedem das gibt, was ihm zukommt, was ihm gebührt" (Aristoteles)

Gerechtigkeit ist das rechte Verhalten zu den Mitmenschen und damit die Summe aller Tugenden" (Platon)

Seit Platon und Aristoteles ist Gerechtigkeit jener Grundwert des menschlichen Zusammenlebens, der an das Verhalten des Einzelnen wie der Gemeinschaft in ihren verschiedenen Formen die Forderung stellt, Gleiches gleich zu behandeln.

In der Folgezeit nahm sich größten Teils der Klerus („Liebe deinen Nächsten") der Armen und Bedürftigen an. Auf karitative Weise wurden Einrichtungen errichtet oder Wandermönche, sowie Nonnen beauftragt, um den Schwachen das Leben zu erleichtern oder zu nehmen. Diese Methoden verhielten sich aber meist auf finanziell und materiell beschränktem Niveau, da einfach nur die Bindung an die Barmherzigkeit Gottes den Menschen zu eröffnen, der Sinn und Zweck der Unternehmung war.

= Gerechtigkeit als Tugend; gegenseitig kompensierende Gerechtigkeit (justitia commutativa) (Vgl. siehe Anhang)

Eines der folgenreichsten Ereignisse für die Fragen über Gerechtigkeit war mit hoher Wahrscheinlichkeit „La Grande Révolution" – die Französische Revolution vom Winter 1788/89 bis 1799. Vielerlei Gründe gab es für die Revolution: Zum einen waren der größte Teil der Bevölkerung (> 90 % 3. Stand) nicht an der Machtausübung beteiligt und zum anderen hatten die Mächtigen (1. und 2. Stand) noch zusätzliche Privilegien. So geschah es, dass die Vermögenderen unter denen des 3. Standes keinerlei Mitwirkungsfreiheit in der Politik besaßen und harten Gesetzen unterwarfen waren. Gerade diese wollten sich nun politisch engagieren, da sie ja nichts anderes zu tun hatten, also sich nicht um den Lebensunterhalten kümmern mussten, da sie ja Geld hatten. Und die ärmeren Bauern, welche Herrschaft unter Leibeigenschaft erdulden mussten, wollten endlich frei sein, da die Leibeigenschaft gegen das Naturrecht – der Mensch ist von Geburt aus frei (u. a. durch Aufklärer wie J. J. Rousseau) – verstieß.

Aufklärer unterstützten ihre Bemühungen mit Ideen für neue Regierungsformen (z. B. Charles de Montesquieu) und kritisierten den Absolutismus (Vgl. jonas-hinz.de/franz.htm)

Die drei Schlagworte:

  • „liberté": Freiheit des Einzelnen
  • „égalité": Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz und
  • „fraternité": Brüderlichkeit aller Menschen/Solidarität

spielten in der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 26. August 1789 eine große Rolle.

Eine endgültige Verfassung mit Garantie auf Wahlfreiheit (allerdings nur für Männer) und Rechtsgleichheit etc. wurde erst 1799 zugelassen, nach langen Veto-Verhandlungen, Auflösung der Monarchie und Terror vom König ausgehend.

= gesetzliche Gerechtigkeit (justitia distributiva)

Weiter nördlich in Europa, auf der Britischen Insel ergab sich eine andere Ansicht von Gerechtigkeit, eine eher ökonomisch ausgerichtete Kontroversität an Gerechtigkeit, welche vielleicht sogar – aus der heutigen Sicht – noch weitreichendere Folgen hatte, als das Geschehen in Frankreich. Ausgehend von eines der größten Philosophen der damaligen Zeit – Adam Smith – entwickelte sich die klassische Nationalökonomie, die bis heute einen sehr großen Einfluss auf wirtschaftliche und soziale Geschehnisse hat. Adam Smiths Beschäftigungsfeld neben der Ökonomie war die Moralphilosophie. So schrieb er in seiner „Theorie der ethischen Gefühle":

„Wohlwollen und Wohltätigkeit ist darum weniger wesentlich für eine Gesellschaft als Gerechtigkeit. Eine Gesellschaft kann ohne Wohltätigkeit weiter bestehen, wenn auch freilich nicht in einem besonders guten und erfreulichen Zustande, das Überhandnehmen der Ungerechtigkeit dagegen müsste sie ganz und gar zerstören."

Hier sehen wir, dass eine Gesellschaft ohne Gerechtigkeit für Adam Smith nicht überlebensfähig ist und „Gerechtigkeit" ist bei ihm ein Sammelname für die Handlungsfreiheiten, die in einer Gesellschaft unbedingt beachtet werden müssen. Dies birgt eine umgehende Rechtspflicht - für ihn -, welche sogar institutionalisiert werden sollte, mit sich. Doch Wohltaten und Wohltätigkeit sind für Smith lediglich „Liebespflichten", die aber keiner Notwendigkeit bedürfen.

Mitte des 19. Jh. wehrte sich Karl Marx hingegen in seinem „Kapital – 1. Band" gegen diese Auffassung der klassischen Lehre der Nationalökonomie und ging radikal (dennoch redlich wie sich dann im 2. Band des „Kapitals" zeigt, dass er leider nicht mehr selbst veröffentlichen konnte) dem „Kapitalisten" entgegen. Er forderte die Aufteilung des Mehrwerts (Kapitalrückfluss) gerecht auf alle Mitglieder eines Unternehmens – sprich: „Jedem das Gleiche".

Wie schon angesprochen skizziert Marx den Kommunismus später mit einem gesellschaftlichen Reichtum und dem Prinzip: „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen". Somit hat Marx selber gezeigt, dass sein anfängliches „Jedem das Gleiche" nicht gleich „Jedem nach seinen Bedürfnissen" ist.

Der von Marx und seinem Gefährten Engels als „bonapartistischer Halbdiktator" bezeichnete Bismarck, tat wie die beiden Kommunisten richtig bemerkten, einen Teil ihrer Arbeit, ohne es zu bemerken. Er einte Deutschland und war verantwortlich für die Einführung der Sozialversicherungen (Unfall-, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Dies war die eigentliche Eröffnung für den Begriff „Sozialstaat" und eine neue Dimension im Denken über Gerechtigkeit.

= Gerechtigkeit als soziale und politische Gerechtigkeit; Gerechtigkeit als Fairness bei interpersonellen Handlungen (Vgl. siehe Anhang)

Gegenwärtige Definitionen und Ansichten von Verteilungsgerechtigkeit

Hierbei geht es um gegenwärtige Diskussionen innerhalb der Gesellschaft der Gegenwart um die Realisierbarkeit eines „gerechten" Staates und um die Beschaffenheit des Menschen und das Einwirken des einen auf den anderen in Bezug auf die Ausübung seiner Rechte. „(...) in modernen westlichen Staaten sieht die Politik ihr Ziel darin, die Effizienz ihrer Verteilung und die Bewahrung der individuellen Freiheit zu kombinieren. (...) Während Utilitarismus (siehe auch Anhang) à Gerechtigkeit als Fairness) auf eine Politik setzt, die die Gesamtwohlfahrt maximiert, bewegt sich der „liberalistische" Ansatz in einem Spektrum, das von dem minimalistischen Verständnis, staatliches Handeln auf die Sicherung natürlicher Freiheitsrechte zu beschränken und alle Versorgungsprobleme dem freien Markt zu überlassen, bis hin zu J. Rawls Auffassung von sozialer Gerechtigkeit reicht, wonach alle Güter stets so verteilt werden sollen, dass davon vor allem die am schlechtesten gestellten Individuen profitieren..."(Vgl. J. Meran – Wirtschaftsethik) Es handelt sich um „die Gerechtigkeit der Regierenden gegenüber den Bürgern (...), die „Gerechtigkeit gegen jedermann", wie sie im Amtseid der Regierungsmitglieder (bez. auf Deutschland) gefordert ist" (Vgl. Meran - Wirtschaftsethik) Hierbei ist die Haltung des einzelnen und der Politik im Sinne des Gemeinschaftsvertrages , der Verfassung gegenüber den anderen, des Volkes, unter diese Gerechtigkeit zu fassen. „(...) wer in Staatsangelegenheiten (Verfassung, Gesetzgebung, militärische Erfordernisse, Gerichtswesen etc.) zu entscheiden hat, kann dies nicht ohne Bezugnahme auf moralische Vorgaben einerseits – es sind vor allem Prinzipien der Autarkie und der Gerechtigkeit, die dem politisch handelnden als Regulative dienen – und wirtschaftliche Überlegungen andererseits tun. (...) Ein Politiker, der nicht das Gute und damit das Prinzip der Sittlichkeit bzw. das Moralprinzip zu Grundlage seines Handelns macht, verfehlt mit dem Sittlichen auch das Politische." (Vgl. A. Pieper, S. 187)

Ein Sozialstaat darf nicht differenzieren, „er muss Gleiche gleich, Ungleiche unterschiedlich behandeln" (Vgl. B. Sutor, S. 69). Es ist von höchster Wichtigkeit Verteilungs- und Tauschgerechtigkeit nicht in „einen Topf zu werfen". Bei Verteilungsgerechtigkeit geht es nicht um eine Gerechtigkeit im Sinne eines Äquivalenzprinzips wie bei der Tauschgerechtigkeit, bei der Leistung und Gegenleistung vom gleichen Wert sein sollen.

Verteilung innerhalb eines Staates

In einem marktwirtschaftlich sozial geprägten Staat wie dem deutschen, unterscheidet man unterschiedliche Formen der Verteilung, als herausragende ist zu nennen: die Umverteilung.

Bsp: Einkommenssteuer (den „Mehrverdienern wird mit Hilfe einer progressiven Einkommenssteuer mehr von ihrem Primäreinkommen „weggenommen", um den „Wenigerverdienenden" durch Transferleistungen (Sekundäreinkommen) zu helfen). Hierbei spielen zwei Prinzipien eine Rolle: das Leistungs- und Bedarfsprinzip. à ebenso funktionieren Abgaben der Sozialversicherungen

Auch wird mit diesem System eine Grundversorgung an Sicherheit, Bildung und Gesundheit impliziert.

Laut von Weizsäcker müsste man jedoch den Reichen mehr wegnehmen als bei den Armen ankommt. Dies ist natürlich eine schlüssige These, denn es bedarf einer Organisation, welche entscheidet wem was wann zusteht. Natürlich muss aber auch diese Institution finanziert werden. Die „Armen" können es nicht, darum liegt es an den „Reichen".

Es wird hiermit eine Maximierung des Gesamtnutzens der Bevölkerung, des Staates verbunden. Das dem Individuum Zustehende ist somit Anteil, an der gesamten Wohlfahrt eines Staates, am Gesamtnutzen, nicht Ausgleich für eine bestimmte Leistung. Deshalb kann man behaupten, dass nur ein verhältnismäßiger Ausgleich möglich ist.

Bedeutenste wirtschaftswissenschaftliche und statistische Theorie zur Messung von Verteilungsgerechtigkeit

Wenn es überhaupt messbares an dem Begriff Gerechtigkeit gibt, dann muss man wohl eine Theorie besonders ins Auge fassen: die Einkommensmethode.

a) Volkseinkommen

Bruttoinlandsprodukt

+ Primäreinkommen der Inländer aus der übrigen Welt

- Primäreinkommen der Ausländer aus dem Inland

=Bruttonationaleinkommen

- Abschreibungen

= Nettonationaleinkommen (zu Marktpreisen; auch Primäreinkommen)

- Produktions- und Importabgaben

+ Subventionen

= Volkseinkommen

b) die LORENZ-Kurve:

Die Lorenzkurve ist wohl die gebräuchlichste Form der Veranschaulichung von Einkommensverteilungen. Man ordnet Einkommensbezieher nach der Höhe ihres Einkommens und fasst sie dann, beginnend mit den unteren und fortschreitend zu den oberen Einkommensbeziehern zu Gruppen von jeweils x % der Bevölkerung zusammen. Anschließend ist zu ermitteln, wie viel % des Volkseinkommens auf jede Gruppe entfallen. Es sind die kumulierten Anteile erfasst, so dass man für jeden Prozentsatz der Bevölkerung den auf sie anfallenden Anteil des Volkseinkommens angeben kann. Je mehr sich die L.-Kurve der 45°-Linie nähert, desto gleichmäßiger ist die Verteilung. (Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon)

c) GINI-Koeffizient

Der Gini-Koeffizient wird häufig zur Charakterisierung der relativen Konzentration bei einer Einkommensverteilung eingesetzt Mit Hilfe der Lorenz-Kurve lässt sich diese Verteilung veranschaulichen und bestimmen. (siehe Abbildung 2: Gini-Koeffizient) (Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon)

Kritik an der Einkommensmethode

Eine zweite Auffassung zur Messung von Verteilung und Gerechtigkeit bzw. Verteilungsgerechtigkeit, gibt uns der Nobelpreisträger Amatyra Sen, welcher eine Messung von Gerechtigkeit und Wohlstand anhand von Einkommen eher als eine Vermessung sieht. Hierzu gibt er ein Beispiel: Afro-Amerikaner verdienen anhand des Pro-Kopf-Einkommens weniger als ihre „weißen" Mitbürger. Das ist eine Tatsache. Eine zweite Tatsache ist auch, dass sie mehr verdienen (auch zu Marktpreisen gesehen) als ein Bürger in China oder Bangladesch. Dennoch ist die Lebenserwartung für einen Afro-Amerikaner deutlich geringer (statistisch) als die eines Chinesen oder Inders. Selbst in Somalia oder Gabun leben die Menschen deutlich länger. Somit ist für Sen klar, dass eine Messung von Wohlstand, Gerechtigkeit, Freiheit oder Glücks nicht anhand von Einkommensmessungen festgemacht werden kann, ja, es sogar nicht so sein darf. (Vgl. Amatyra Sen – Ökonomie für den Menschen).

Schlussbemerkung

Anhand der aufgeführten historischen und gegenwärtigen Standpunkte zu diesen Thema „Verteilungsgerechtigkeit" und der unterschiedlichen Auffassung in der Wirtschaftswissenschaft lässt sich schlussendlich bemerken, dass es zwar eine gewisse Moralvorstellung und eine Ethik zu diesem Thema gibt, dennoch „gerechte" Entscheidungen subjektiv sind, ja gar subjektiv sein müssen, da der um den sich die Entscheidung dreht ein Individuum ist und kein Individuum dem anderen gleicht. Somit ist eine Subjektivität zu dieser Frage von Anfang an gegeben.

Philosophischer Anhang

Gerechtigkeit als Tuged (justitia commutativa)

Gerechtigkeit gilt in der Ethik als die primäre der moralischen Tugenden. Gerechtigkeit wird als Wille definiert, einem jeden das Seine zukommen zu lassen.

Gerechtigkeit als soziale und politische Gerechtigkeit, Gerechtigkeit als Fairness

i. Utilitarismus

Im Utilitarismus werden Moral und Wirtschaftlichkeit als zwei Aspekte ein und derselben Handlungsstruktur gleichgesetzt und somit schließt daraus, dass der Utilitarismus diese beiden Aspekte im Moralprinzip letztlich Zusammenfallen lässt. Danach fällt in diesem Verhältnis die Gerechtigkeit als Tugend mit der Gerechtigkeit als soziale und politische Gerechtigkeit, als Fairness zusammen.

Soziale Gerechtigkeit wird im Utilitarismus mit folgenden 3 Prinzipien umschrieben:

§ Wohlfahrts- oder Nutzenprinzip

§ das Folgenprinzip

§ das Aggregationsprinzip

ii. J. Rawls

„Der natürlichste Weg zum Utilitarismus (wenn auch nicht der einzige) ist aqlso die Übertragung des Prinzips der vernünftigen Entscheidung für den Einzelmenschen auf die Gesellschaft als ganze", meint Rawls. Dennoch kritisiert Rawls den Utilitarismus, da dieser nicht die Eigenarten des Individuums beachte.

Rawls glaubt das Gerechtigkeit nicht anderen Beweggründen bei menschlichen Handlungen unterstellt sein sollte, sondern dass Gerechtigkeit die wichtigste, die erste Tugend innerhalb eines solchen sozialen Geflechts sein muss.

Rawls umschreibt den „Urzustand", in dem alle gleich seien, einer Gesellschaft als „einen angemessenen Ausgangszustand, der gewährleistet, dass die in ihm erzielten Grundvereinbarungen fair sind". Daraus ergibt sich „Gerechtigkeit als Fairness".

iii. Walter Kerber

Walter Kerber führt das Argument der sozialen Gerechtigkeit weiter und bringt vier Dimensionen in die Diskussion ein:

§ Besitzstandsgerechtigkeit

§ Leistungsgerechtigkeit

§ Chancengerechtigkeit

§ Bedürfnisgerechtigkeit

 
 
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