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Der Beruf eines VersicherungsBeraters ist in Deutschland nicht weit vertreten und daher noch sehr unbekannt! Der sehr stark überwiegende Teil machen die VersicherungsVertreter und Makler aus. Da der Beruf des VersicherungsBeraters noch weitestgehend unbekannt ist wird ein VersicherungsBerater meist mit einem VersicherungsVermittler verwechselt. Dabei sind die Unterschiede sehr deutlich.
Ein VersicherungsVermittler ist Verkäufer und nach § 34 d der Gewerbeordnung zugelassen. Diese Zulassungspflicht gilt erst seit der EU- Vermittlerrichtlinien vom Mai 2007. Nur wer solch eine Erlaubnis nach § 34 d der Gewerbeordnung (GewO) von der örtlichen IHK besitzt darf Versicherungen verkaufen. Der Verkauf einer Versicherung wird auch ´´Beratung´´ genannt. Ziel ist immer ein Abschluss um anschließende Provisionen zu erhalten, die je nach Vertragsabschluss und Sparte sehr hoch ausfallen können.
Der Beruf des VersicherungsBeraters ist hingegen ein rechtsberatender Beruf. Versicherungsberatung ist Rechtsberatung. Die Zulassung eines Versicherungsberaters erging bis zum Mai 2007 vom Amts- bzw. Landgericht nach § 1 des alten Rechtsberatungsgesetzes. Versicherungsberater müssen ein hohes Maß an Fachwissen, auch im juristischen Bereich nachweisen können, benötigen eine eigene Berufshaftpflichtversicherung und müssen noch andere Kriterien erfüllen.
Seit Mai 2007 wird die besondere Erlaubnis aufgrund der EU- Vermittlerrichtlinien ebenfalls durch die örtliche IHK, jedoch nach § 34 e der Gewerbeordnung erteilt. Die Neuregelung entspricht grundsätzlich den bisher für Versicherungsberater geltenden Bestimmungen des alten Rechtsberatungsgesetzes. Nach wie vor sind Versicherungsberater mit dem Rechtsanwaltsberufen im außergerichtlichen Bereich vergleichbar.
VersicherungsBerater beraten und betreuen Selbständige, Firmen, Privatkunden und Behörden bedarfs- und personenorientiert über alle Formen der Versicherungen. Neben der Beratung in allen Fragen zu Versicherungen, vertreten sie ihre Mandanten im Schadensfall, bei Streitfällen gegenüber dem jeweiligen Versicherer, bei Zahlungsschwierigkeiten und vielem mehr. Versicherungsberater prüfen bestehende Versicherungen, entwickeln bestmögliche Versicherungskonzepte, verhandeln im Auftrag ihrer Mandanten mit Versicherern und vertreten aktiv deren versicherungsrechtlichen Interessen bei Schadensregulierungen und Leistungsforderungen wie bei Ablauf einer Versicherungen.
Faktisch üben Versicherungsberater eine Rechtsberatende und auch Gutachterliche Tätigkeit aus.Das Fachwissen eines Versicherungsberaters ist in der Regel mit dem Fachwissen des Fachanwalts für Versicherungsrecht gleichzusetzen. Versicherungsberater verfügen über ein hohes Maß an juristisches Wissen im Versicherungsrecht.
Die meisten VersicherungsBerater haben sich auf verschiedene Bereiche spezialisiert. Es gibt wenige Fachanwälte die sich auf das Versicherungsrecht spezialisiert haben, daher arbeiten Versicherungsberater in Kooperation mit Allgemeinjuristen und auch mit anderen Versicherungsberatern zusammen.
Andreas Mumber, Gf M & A: ,,Solch eine Zusammenarbeit gewährleistet eine hervorragende rechtliche Beratung und außergerichtliche Vertretung in einzelnen Bereichen für den Mandanten! Ein allgemein Volljurist oder ein allgemein Versicherungsberater weiß von jedem etwas. Das ist in der heutigen Zeit nicht mehr angebracht, da meist ein Allgemeinwissen nicht mehr ausreicht!``
Im Gegensatz zu Vermittlern erhalten die Versicherungsberater keine Provisionen oder Courtagen, da die Berater unter dem Provisionsannahmeverbot liegen. Die Bezahlung erfolgt ebenso wie bei Anwälten über eine Honorarvereinbarung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es wird meist eine Zeitvergütung vereinbart, jedoch ist es auch möglich ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. Hierdurch wird gewährleistet das der Versicherungsberater nur im Interesse seiner Mandanten tätig wird und nicht für die Versicherungswirtschaft arbeitet. Der Versicherungsberater wird nur dann honoriert, wenn dieser auch tatsächlich gearbeitet hat.
Andreas Mumber, Gf M & A: ,, Wenn man die Provisions- und Courtagenkosten eines Vertrages ansieht, den der Kunde natürlich zu zahlen hat, dann ist das Honorar eines Versicherungsberaters eher ein Geschenk! Bei Langzeitverträgen sind Provisionen vom Kunden zu zahlen die in die Tausende gehen. Ein Versicherungsberater leistet bessere Arbeit, vertritt die versicherungsrechtlichen Interessen des Mandanten, je nach Spezialgebiet und kostet im Höchstfall vielleicht nur an die 500 Euro! Ein Versicherungsberater ist daher ein Gewinn für jeden Versicherungskunden!``
Tatsächlich sind die Unterschiede dabei sehr groß. Versicherungsvermittler verdienen die meisten Provisionen und Courtagen über Lebens- und Rentenversicherungen sowie bei der privaten Krankenversicherung. Solche Verträge bringen meist hunderte oder tausende Euro in kürzester Zeit ein. Dabei wird nicht selten nur auf die Provisionen geachtet. Versicherungsberater werden nur nach der Arbeitszeit entlohnt wie Anwälte auch. Das Interesse eines Versicherungsberaters liegt auch nicht in der Höhe des Honorar, sondern im Interesse des Mandanten.
In Deutschland sind mehr als 247.000 Vermittler registriert. Hinzu kommt eine Dunkelziffer von nicht registrierten Versicherungsverkäufern. Im Vergleich gibt es weniger als 300 Versicherungsberater und von 150.000 Anwälten sind nur die wenigsten auf dem Gebiet des Versicherungsrechts spezialisiert.
Andreas Mumber, Gf M & A: "Diese Zahlen zeigen die Notwendigkeit der Versicherungsberater. Wir müssen es in diesem Land schaffen, dass es mehr Versicherungsberater gibt. Der Bedarf der Mandanten ist sehr groß. Auch die Verbraucherzentralen wünschten sich mehr VersicherungsBerater! Versicherungsberatung ist Rechtsberatung und Verbraucherschutz zugleich und das bietet kein Vermittler!"