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Versicherungsanforderungen an den Brandschutz im Unternehmen

Autor: PR-Blickpunkt | Erstellt am: 02.03.2011 | Gelesen: 699
Kategorie: Haus - Garten & Heimwerk | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Der Essener Brandschutz Service EBS informiert

Brandunfälle in Unternehmen verursachen oft massive Schäden an Anlagen und wertvollen Lagerinhalten. Die Brandschutzexperten des Essener Brandschutzservice EBS erläutern die für den Schadensersatz wesentlichen Versicherungsanforderungen an den Brandschutz im Unternehmen.

Feuer vernichtet Jahr für Jahr deutsche Vermögenswerte im Umfang einiger Milliarden Euro. Besonders große Schäden richten Brände in Unternehmen an, denn jeder dritte Unternehmensbrand geht mit einer Schadenshöhe von über einer halben Million Euro einher.

In der Regel werden diese Brandschäden durch Versicherungen finanziell ausgeglichen, sodass ihren Ansprüchen an den Brandschutz im Unternehmen ebenso Rechnung zu tragen ist, wie gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen.

Der unternehmerische Brandschutz wird also sowohl vom Gesetz als auch durch Vertragsinhalte maßgeblich beeinflusst. Die Gesetze zum unternehmerischen Brandschutz definieren lediglich Mindestanforderungen des Staates, der eine verfassungsmäßige Pflicht zum Schutz von Leib, Leben und Eigentum erfüllen muss. Demgegenüber sind die Träger von Brandschutzversicherungen daran interessiert, möglichst geringe Schäden auszugleichen und optimale wirtschaftliche Ergebnisse zu erzielen. Aus diesem Grund verlangen sie vom Unternehmen auf vertraglicher Basis meist die Einhaltung erheblich strengerer Brandschutzstandards. Günstige Prämien einer Brandschutzversicherung werden hierbei als Belohnung für besonders effektive und umfangreiche Bemühungen eingesetzt.

Grundlage der Prämienberechnung ist ein unternehmerisches Brandschutzkonzept, aus dem die Experten der Versicherungsunternehmen das Risiko eintretender Schäden berechnen. Will der Unternehmer eine Brandschutzversicherung abschließen, muss er also zunächst eine fundierte Gefahrenbeurteilung einholen. Liegt diese vor, ist sie Ableitung sinnvoller Brandschutzmaßnahmen auf baulicher, technischer und organisatorischer Ebene möglich.

Brandschutzversicherer haben das Recht, den Versicherungsabschluss mit Unternehmen, deren Brandschutzkonzept Mängel aufweist oder gar nicht erst eingereicht wird, abzulehnen. In jedem Fall fließen mangelhafte Aspekte in die versicherungsseitige Risikoberechnung ein und erhöhen den zu entrichtenden Prämienbetrag.

Die Erstellung eines effektiven Konzepts zum Brandschutz liegt dementsprechend im gesunden Eigeninteresse des Unternehmens, erfordert allerdings die Erfahrung und das Wissen eines ausgewiesenen Brandschutzexperten, welches meist nicht intern vorhanden ist.

Der Essener Brandschutzservice EBS engagiert sich in diesem Zusammenhang seit vielen Jahren für die Planung, Umsetzung und Überwachung professioneller Brandschutzkonzepte im unternehmerischen Bereich. Weitere Informationen zum Unternehmensbrandschutz stellt er jederzeit gerne bereit.

Pressekontakt
Essener Brandschutz Service EBS
Ansprechpartner: W. Bär
Schornstr. 38
45128 Essen

Tel.: 0201 - 78 77 00
Fax: 0201 - 87 77 412
Mob. Tel.: 0163 - 77 22 493
E-Mail: info@essener-brandschutz-service.de
Homepage: www.brandschutz-essen.com
 
 
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